BEB: Information des BEB-Arbeitskreises »Sachverständige«
Die zum Thema KRL-Messung (korrespondierende relative Luftfeuchte) im IBF, Troisdorf, ermittelten und beim letzten Sachverständigentreffen 2019 in Schweinfurt vorgestellten Prüfergebnisse wurden seitens TKB-Vertretern in der Presse als angeblicher Beleg für die Richtigkeit der Argumentation pro KRL interpretiert. Der Arbeitskreis Sachverständige im Bundesverband Estrich und Belag (BEB) nimmt deshalb abschließend nochmals wie folgt Stellung:
1. An Calciumsulfat-Estrichen und Calciumsulfat-Fließestrichen werden im Bereich des normativ geltenden Belegreifgrenzwerts von 0,5 CM-% KRL-Messwerte um 90 bis 95 Prozent ermittelt. Abgesehen davon, dass in diesem Messbereich große Messunsicherheiten vorliegen, müssten zum Erreichen derjenigen (von der TKB inzwischen nach oben korrigierten) KRL-Grenzwerte (< 80 Prozent) bis zum Beginn der Bodenbelagsarbeiten wesentlich verlängerte Trocknungszeiten berücksichtigt werden. Diese erscheinen vor dem Hintergrund der vorliegenden Erfahrungen mit den CM-Grenzwerten weder technisch notwendig noch im heutigen Bau-geschehen akzeptabel.
Fazit: Bei CA und CAF ist ein Vorteil der KRL-Messung gegenüber der bewährten CM-Messung nicht erkennbar. Im Gegenteil: Die KRL-Messung erfordert zusätzlichen Aufwand und führt mit fragwürdigem Ergebnis zu längeren »Trocknungsfristen« bei belegreifen Estrichen.
2. Bei KRL-Messungen an Schnellzementestrichen werden im Bereich der herstellerseits angegebenen und praxisbewährten CM-Belegreifgrenzwerte KRL-Messwerte > 90 bis 95 Prozent festgestellt. Die TKB-Grenzwerte sind bei Schnellzementestrichen nicht anwendbar.
Fazit: Bei Schnellzementen ist die KRL-Messung für die Bestimmung der Belegreife ungeeignet. Diese Aussage ist von der TKB inzwischen bestätigt.
3. Bei Zementestrichen ist abhängig vom Mischungsverhältnis zu unterscheiden. Der seitens TKB festgelegte (inzwischen nach oben korrigierte) KRL-Grenzwert < 80 Prozent bedeutet bei mageren Zementestrichen (MV = 1:8) eine Absenkung des CM-Belegreifgrenzwerts auf ca. 1,6 CM-%. Insofern bietet KRL mehr Sicherheit bei deutlich verlängerten Trocknungszeiten. Dahingegen dürften aus »fetteren« Mischungen hergestellte Zementestriche (MV = 1:4) bei KRL < 80 Prozent bereits bei ca. 2,5 CM-% mit dampfdichten Bodenbelägen und Holzböden belegt werden. Die scheinbare Sicherheit der KRL-Messung bei mageren Estrichmischungen führt also bei fetteren Mörteln zu einem unkalkulierbar höheren Risiko.
Fazit: Auch bei Zementestrichen ist ein eindeutiger Vorteil der KRL-Messung gegenüber der bewährten CM-Messung nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Die KRL-Messung erfordert zusätzlichen Aufwand mit fragwürdigem Ergebnis und führt in jedem Fall zu deutlich verlängerten Trocknungsfristen, nicht aber in jedem Fall zu mehr Sicherheit.
Aufgrund der Ergebnisse im IBF und der in Handwerks- und Sachverständigenkreisen gesammelten Erfahrungen ist die KRL-Methode für die Bestimmung des Belegreifzeitpunkts nicht bei mineralischen Estrichen aller Art geeignet. Die Ergebnisse der KRL-Messung sind offensichtlich nicht materialunabhängig zu bewerten. KRL ist nicht baustellen- und handwerksgerecht. Die Messung erfordert einen erheblichen Mehraufwand. Je nach Art und Beschaffenheit des mineralischen Estrichs liefert KRL fragwürdige Ergebnisse. Wohl auch deshalb hat KRL bisher keine allgemeine Akzeptanz gefunden. Handwerks- und Sachverständigenkreise verlassen sich weiterhin auf die bewährte CM-Methode.

