BV Farbe: Bundesfachgruppe Fußbodentechnik lehnt Merkblatt 20 der TKB ab
Die Bundesfachgruppe Fußbodentechnik des Bundesverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz hat ein Merkblatt der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe abgelehnt. Das Merkblatt »Übliche Sonderkonstruktion – Sammlung häufig angewandter Sonderkonstruktionen« wurde im Oktober 2020 veröffentlicht. Aktuell steht es im gewerkeübergreifenden Arbeitskreis »Praxisgerechte Regelwerke im Fußbodenbau« beim ZDB zur Diskussion.
Das Merkblatt 20 behandelt nicht normgerechte Untergründe, für die es seit vielen Jahren praktisch angewendete technische Lösungen gibt. Diesen Lösungen blieb jedoch bisher der Status der »allgemein anerkannten Regel der Technik« verwehrt. Dies führte auch zum widersprüchlichen Titel des Merkblatts »Übliche Sonderkonstruktionen«.
Die Bundesfachgruppe Fußbodentechnik weist darauf hin, dass bei Sonderkonstruktionen für den Verarbeiter ein ganz besonderes Haftungsrisiko vorliegt, gegen das er sich durch eine wasserdichte Bedenkenanmeldung absichern muss.
Das Merkblatt beschreibt drei Problemlösungen, die bei nicht normgerechten Untergründen angewendet werden:
1. Flüssig aufzubringende Wasserdampfbremsen für zu feuchte Untergründe
Die Wasserdampfbremse verhindert eine zu schnelle Diffusion des Wassers in die aufzubringende Beschichtung/den aufzubringenden Bodenbelag und verhindert so Feuchteschäden am Bodenbelag/an der Bodenbeschichtung.
Praktische Ausführung: mit Epoxid-Harzen seit 30 Jahren, mit 1K-PUR, einer einkomponentigen Abdichtung auf Basis von flexiblem Polyurethanharz, seit ca. 20 Jahren, mit Silanen und Dispersionen seit ca. 10 Jahren.
Risiken: Bei Zementestrichen besteht die Gefahr der Schimmelbildung im Randbereich, da das eingeschlossene Wasser nur langsam über die Randbereiche entweichen kann.
2. Verfestigende Grundierungen für nicht hinreichend feste Untergründe
Die verfestigende Grundierung stellt in der oberflächennahen Randzone des Estrichs eine 0,5 bis 1 mm dicke verfestigte Schicht her, die für Beschichtungen und zu verklebende Beläge ausreichende Oberflächenfestigkeit herstellt.
Praktische Ausführung: seit ca. 20 Jahren.
Risiken: Besitzt der Estrich in tieferen Schichten, die mit der Grundierung nicht erreicht werden können, eine zu geringe Festigkeit, kann das System versagen. Feuchtigkeit im Untergrund kann eine fachgerechte Grundierung verhindern. Um den Zustand des Estrichs und eine erfolgversprechende Wirkung der Grundierung sicher vorhersagen zu können, wird Erfahrung benötigt.
3. Unterlagsbahnen zur Trittschallminderung und Entkopplung für Parkett und Holzpflaster
Als elastische Schicht entkoppeln die Unterlagsbahnen Belag und Estrich. Dadurch wird fallabhängig auch der Trittschall verbessert.
Praktische Ausführung: seit ca. 20 Jahren.
Risiken: Harte Bodenbeläge mit erheblichem Feuchtewechsel wie z. B. Parkett und Holzpflaster können sich auf der weichen Unterlage ggf. erheblich stärker ausdehnen und schrumpfen. Textile oder elastische Beläge werden auf weichen Unterlagen bei rollenden Belastungen stärker beansprucht als auf hartem Untergrund. Punktlasten (Stuhlbeine) können bei weichen Belägen (PVC) bleibende Eindrücke hinterlassen.
Die Bundesfachgruppe hat das Merkblatt nicht wegen technischer Inhalte, sondern wegen der zu schwachen Hinweise auf eine formal korrekte Bedenkenanmeldung abgelehnt, auf die hier besonderer Wert gelegt werden muss.
Bedenkenanmeldungen müssen die Bedenken gegen die geplante Ausführung begründen.
Dazu gibt das TKB-Merkblatt die entsprechenden Hinweise. Die Bedenkenanmeldungen müssen aber in einer für den Auftraggeber verständlichen Form erfolgen, sodass dieser die Konsequenzen der Ausführung abschätzen kann. Zudem benötigt der Auftragnehmer eine Freistellung von der Gewährleistung für die beschriebenen Konsequenzen.
Da das TKB-Merkblatt seit Oktober 2020 im Markt ist, weist die Bundesfachgruppe Fußbodentechnik darauf hin, dass im Zusammenhang mit Sonderkonstruktionen das Thema Bedenkenanmeldung besonders ernst zu nehmen ist.
Musterformulare zu Bedenkenanmeldungen sind zwar z. B. über den BV Farbe (Neuauflage: Formularsammlung Bauvertragsrecht) erhältlich, solche Musterformulare sollten in diesem Fall aber schon im TKB-Merkblatt enthalten sein, damit das Merkblatt auch direkt zur Kundeninformation genutzt werden kann.

