BV FGB: Kritik am Bundesrats-Beschluss

Im Oktober stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung über die Änderung der Gefahrstoffverordnung (403/24) ab. Die von den Handwerks- und Bauverbänden geforderte Stärkung der Bauherrenverantwortung bei der Erkundung von Schadstoffen fand keine Mehrheit. Die Entscheidung schwäche massiv den Schutz für Beschäftigte und Umwelt und ließe die Baukosten weiter steigen, erklärte der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV FGB) daraufhin und sprach von einem Vertrauensbruch seitens der Bundesregierung.
»Wir sind wütend«, äußerte sich Mathias Bucksteeg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes. »Die Bundesregierung und jetzt auch der Bundesrat haben mit ihrer Verordnung alle Experten-Empfehlungen aus drei Jahren Nationalem Asbestdialog sowie die Kritik aller Handwerks- und Bauverbände missachtet. Die vom Bundesrat abgenickte Verlagerung der Erkundungspflicht auf die Handwerksbetriebe ist für alle Seiten massiv nachteilig. Jedes Gewerk wird ab sofort eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind. Die Kosten trägt der Bauherr. Mit dieser Regelung hat die Bundesregierung wieder einmal einen bürokratischen Irrsinn erschaffen, der zu Lasten des Gesundheitsschutzes unserer Beschäftigten geht.«
Politisches Kalkül
Im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs hatten Experten eine anlassbezogene, zweistufige Erkundung vor Baubeginn durch den
Bauherren empfohlen. Diese sollte dazu dienen, festzustellen, ob Gefahrstoffe wie Asbest vorhanden sind oder bei geplanten Tätigkeiten freigesetzt werden können. Für diese Vorgehensweise hatten sich auch Handwerks- und Bauverbände eingesetzt. Mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung werden Auftraggeber nun aber weitgehend aus der Verantwortung für mögliche Schadstoffe auf ihren Baustellen entlassen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Mitwirkungspflicht würde sich demnach nur auf die Weitergabe von Informationen beschränken.
Das kritisiert auch der Bundesrat in seinem Beschluss. Dieser ist demnach der Auffassung, »dass durch die jetzt vor-gesehene Ausgestaltung der Veranlasserpflicht noch keine entscheidenden Verbesserungen der Informationslage für ausführende Unternehmen zu erwarten sind«. Der Bundesverband wertet dies als ein sicheres Zeichen, dass der Bundesrat die neue Verordnung entgegen besseren Wissens aus rein politischem Kalkül abgenickt hat.
Überprüfung unverbindlich in Aussicht gestellt
Der Bundesrat stellt aber eine Überprüfung der Mitwirkungspflichten und eine mögliche Verschärfung im technischen Regelwerk (TRGS 519) in Aussicht: »Unter Berücksichtigung der Objektgröße, des Bauumfangs und der potenziellen Gefährdung der Beschäftigten müssen auch Informationen eingefordert werden können, die über den bereits vorhandenen Erkenntnisstand hinausgehen. Vorgaben hierzu können im Technischen Regelwerk erfolgen und müssen angemessen und verhältnismäßig sein, auch um notwendige Baumaßnahmen nicht zu beeinträchtigen.« An der Gültigkeit der nun verabschiedeten Verordnung ändere dieser rechtlich eher unverbindliche Hinweis allerdings nichts, so der Bundesverband weiter.
Immerhin: Die technischen Erkundungen durch den Handwerker gehören laut Bundesrat zum Auftragsvolumen und sind eine vom Bauherren zu vergütende Leistung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft treten wird. Zuvor muss das Bundeskabinett noch den Beschluss des Bundesrates genehmigen.

