BVPF: Presseerklärung von Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik und Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz zur E DIN 18560-1
Erklärung zum -Schlichtungsergebnis
Im Juni 2020 wurde die DIN 18560, Teil 1, im Beuth-Verlag veröffentlicht. Die zugehörige Einspruchssitzung fand am 28. Juli 2020 statt. Von 23 Organisationen wurden insgesamt 127 Einsprüche eingereicht.
Hauptkritikpunkt war dabei die Aufnahme der CM-Messung als alleinige Feuchtemessmethode zur Bestimmung der Belegreife eines mineralischen Estrichs sowie die damit verbundenen Grenzwerte. Insbesondere der Grenzwert für beheizte Calciumsulfatestriche von 0,5 CM-% wurde vehement abgelehnt. Trotz intensiver und fundierter Diskussion wurden die Einsprüche zur Feuchtemessung vom DIN-Gremium (Arbeitsausschuss »Estriche im Bauwesen«) abgelehnt. Daraufhin wurde von sechs der einsprechenden Organisationen eine Schlichtung beantragt, die dann am 21. September 2020 stattfand. Im Schlichtungsvorschlag wird der Arbeitsausschuss »Estriche im Bauwesen« aufgefordert, bei der zukünftigen Überarbeitung dieser Norm insbesondere zu prüfen, ob
■ der Begriff der Belegreife bzw. Belegbarkeit des Estrichs definiert werden kann
■ zusätzliche durch den Bodenbelag bedingte Einschränkungen des Feuchtegehalts zur Bestimmung der Belegreife eingefügt werden können
■ die CM-Methode überarbeitet bzw. auch andere Messmethoden zur Feuchtemessung zugelassen werden sollen.
Was den meisten der teilnehmenden Einsprecher nicht bewusst war: Die Schlichtung bewirkt grundsätzlich keine Änderungen am bestehenden Text der Norm, sie dient lediglich als Prüfungsauftrag für eine zukünftige Normrevision. Im Ergebnis wird damit die unsägliche Situation zur CM-Messung in der neuen DIN 18560-1 nach Durchführung der Einspruchssitzung und der Schlichtung festgeschrieben.
Die Estrichfraktion möchte die Wartezeit bis zur Belegreife ihrer Estriche verkürzen und das damit verbundene wirtschaftliche Risiko auf den Boden-, Parkett- oder Fliesenleger abwälzen. Aus Sicht des bodenlegenden Handwerks ein Affront gegen eine gesamte Branche!
Die Verbände, Firmen und Personen, die gegen den Normentwurf eingesprochen haben, spiegeln die gesamte Breite der Bodenbelagsbranche wider (siehe unten). Demzufolge sprechen sie sich dafür aus, weiterhin ausschließlich die branchenspezifischen Merk- und Hinweisblätter als Grundlage zur Bestimmung der Belegreife heranzuziehen. Eine Festlegung der Belegreife anhand der Estrich-Norm DIN 18560-1 mag für den Estrichleger Bedeutung haben, für das bodenlegende Handwerk wird sie abgelehnt.
In den branchenspezifischen Merkblättern sind folgende Feuchtewerte für die Belegreife festgeschrieben:
■ Zementestrich, unbeheizt: 2 CM-%
■ Zementestrich, beheizt: 1,8 CM-%
■ Calciumsulfatestrich, unbeheizt: 0,5 CM-%
■ Calciumsulfatestrich, beheizt: 0,3 CM-%
Die Prüfgutentnahme kann aus der unteren Hälfte des Estrichs oder über dessen Querschnitt erfolgen, bei Parkett ist die Entnahme aus der unteren Hälfte etabliert.
Verbände, Firmen und Personen, die gegen den Normentwurf Einspruch erhoben haben:
■ Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
■ Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik
■ Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung
■ Deutsche Bauchemie e.V.
■ Fachverband Rheinland-Pfalz Farbe Gestaltung Bautenschutz
■ Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e.V.
■ Farben Baumann GmbH
■ Hamberger Flooring GmbH & Co. KG
■ IBA-Institut
■ Landesinnungsverband des Bayerischen Maler- und Lackierer-Handwerks
■ Maler und Lackierer Innungs-verband Nordrhein
■ Malerverband Niedersachsen
■ MeisterWerke Schulte GmbH
■ PCI Augsburg GmbH
■ Technische Kommission Bauklebstoffe im -Industrieverband Klebstoffe e.V.
■ Verband der deutschen Parkettindustrie

