25.07.2022 | Verbände / Institute / Organisationen Seite 13 in Ausgabe 8/2022

BVPF: Verbandsübergreifender Konsens bei der Feuchtemessung »beschleunigter Estriche«

Auf dem Deutschen Sachverständigentag des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik sowie des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung am 14. und 15. Juni 2022 in Köln hatte sich die versammelte Fachwelt aus Industrie, Handwerk und Sachverständigen über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen und der Branche ausgetauscht, um einheitliche Standards für die Beurteilung von Parkett und Fußböden sicherzustellen. Diese hatte in einem wesentlichen Punkt der Feuchtemessungen von »beschleunigten Estrichen« Konsens festgestellt.
Nach mehreren Fachbeiträgen zur Feuchtemessung und ausgiebiger fachlicher Diskussion zur Belegreife war die explizit gestellte Frage aller Teilnehmer des Deutschen Sachverständigentages: Stellen CM-Feuchtmesswerte über 1,8 CM-% (bei beheizten Zementestrichen) und über 2,0 CM-% (bei unbeheizten Zementestrichen) generell ein erhöhtes Schadensrisiko für den Auftraggeber/Bauherrn und Auftragnehmer dar, und zwar unabhängig davon, ob Estrichzusatzmittel (Trocknungsbeschleuniger) eingesetzt werden oder nicht? »Ja!« war die einstimmige Antwort der versammelten Experten auf die gestellte Frage.

Erläuterungen
Die genannten Grenzwerte gelten nach den Regeln des Faches und nach DIN 18560 sowie auf der Basis naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten der Zementchemie gleichermaßen für alle zementären Estrichuntergründe, unabhängig vom Einsatz von Zusatzstoffen (Trocknungsbeschleuniger). Es sind daher die gleichen Feuchtegrenzwerte für Zementestriche ohne und mit Beschleuniger gültig und anzuwenden: also bei zementären beheizten Estrichsystemen 1,8 CM-% und bei unbeheizten 2,0 CM-%. Von einigen Herstellern von Zusatzmitteln erklärte höhere Grenzwerte bedeuten in der Praxis ein erhöhtes Schadensrisiko für die Beteiligten.
Praktische Erfahrungen über Jahre haben gezeigt, dass dieses Risiko seitens der Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gegenüber den Auftraggebern nicht bewertet werden kann, da viele Parameter wie beispielsweise Funktionsweisen und Dosierungen der Zusatzmittel sowie weitere Einflussfaktoren des einzelnen Estrichs – wie dessen Zusammensetzung, Besonderheiten bei der Verarbeitung und Baustellenrandbedingungen (wie Hydratationszustand) – dem Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten unbekannt sind und von ihm weder geprüft noch bewertet werden können.
Der Konsens wird von folgenden Verbänden getragen: Bundesverband Parkett- und Fußbodentechnik, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung, Bundesfachgruppe Sachverständige im BVPF, Bundesverband Estrich und Belag, Zentralverband Raum und Ausstattung und Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz.

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