DAW SE: Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und der Umwelt sieht die DAW als einen grundlegenden Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung an. Nach der Implementierung eines Verhaltenskodex für alle Beschäftigten und der Weitergabe der Werte und Grundsätze der DAW an ihre Lieferanten und Geschäftspartner in Form des Lieferantenkodex hat die Geschäftsleitung nun eine Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet. In der Erklärung verpflichtet sich die DAW SE zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, zur Stärkung der Menschenrechte und zur Ermöglichung von Abhilfe für Betroffene im Falle von festgestellten Menschenrechtsverletzungen. Das gilt für alle Geschäftsbereiche an allen Standorten und in den Wertschöpfungsketten. Hinweise zu Fehlverhalten und Verletzungen der Sorgfaltspflichten können anonym über ein allgemein zugängliches Hinweisgebersystem eingereicht werden.

