Destatis: Baugenehmigungen im November – Wachstum setzt sich fort
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am 16. Januar mitgeteilt hat, wurde im November 2025 in Deutschland der Bau von 20.100 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Plus von 12,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei stieg die Zahl der genehmigten Wohnungen im Neubau um 12,4 Prozent auf 16.300. Die Zahl genehmigter Wohnungen, die durch den Umbau bestehender Gebäude entstehen, stieg im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,6 Prozent auf 3.800.
Aufwärtstrend bei Ein- und Mehrfamilienhäusern hält an
Von Januar bis November 2025 wurde in Deutschland bundesweit der Bau von 215.500 Wohnungen in neuen sowie bereits bestehenden Gebäuden genehmigt. Das waren 11,3 Prozent oder 21.900 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum.
In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 175.200 Wohnungen genehmigt, das einem Plus von 13,9 Prozent oder 21.400 Neubauwohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum entspricht. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 17,0 Prozent (+5900) auf 40.700. Bei den Zweifamilienhäusern nahm die Zahl genehmigter Wohnungen um 1,6 Prozent (–200) auf 11.500 ab. Bei der für die Wohnraumversorgung wichtigsten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, genehmigten die Bauaufsichtsbehörden 114.800 Neubauwohnungen. Das war ein Anstieg um 13,5 Prozent (+13.700) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Wohnungen in Wohnheimen stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 32,9 Prozent (+2000) auf 8200 Wohnungen.
In neuen Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 3500 Wohnungen (–15,7 Prozent, –700) genehmigt. Hierunter fallen beispielsweise Hausmeisterwohnungen in Schulgebäuden oder Wohnungen in Innenstadtlagen über Gewerbeflächen.
Als Umbaumaßnahme in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden von Januar bis November 2025 insgesamt 36.800 Wohnungen genehmigt, das waren 3,1 Prozent oder 1100 Wohnungen mehr als im gleichen Zeitraum des Jahres 2024.

