Deutsche Bauchemie: Neustart des Binnenmarktes für Bauprodukte
Eine langjährige Diskussion über die Umsetzungsschwierigkeiten des bisherigen Rechtsrahmens für den Binnenmarkt für Bauprodukte endet mit klar geregelten Prozessen und eindeutigen Verantwortlichkeiten: Am 10. April wurde die neue Bauproduktenverordnung vom Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit angenommen. Die Annahme durch den Rat wird nun zeitnah erwartet. Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im EU-Amtsblatt erfolgt voraussichtlich im Herbst. Danach tritt sie in Kraft. Darin inbegriffen: die Deklaration von festgelegten Umweltindikatoren. Weiterhin gehören produktinhärente Anforderungen sowie die konkrete Umsetzung des digitalen Produktpasses zu den Neuerungen. Bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens will die Deutsche Bauchemie ihre Mitgliedsunternehmen unterstützen. Zum Einsatz kommen etwa ein Leitfaden und zielgerichtete Webinare, die über die Neuerungen informieren.
Für die Deutsche Bauchemie gilt es nun weiterhin, ihre Muster-Umweltdeklarationen zu prüfen. Die neue Bauproduktenverordnung wird in den kommenden Jahren mittels sekundärer Rechtsetzung konkretisiert und mit dem laufenden CPR-Acquis-Prozess implementiert werden. Auch dieser Prozess wird vom Verband eng begleitet werden.

