Deutscher Holzhandel begrüßt EUDR-Überarbeitung

Der deutsche Holzhandel begrüßt die am 17. Dezember vom Europäischen Parlament verabschiedete Abstimmung zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausdrücklich positiv. Die Einigung bringt spürbare Entlastungen für Unternehmen, ohne den Waldschutz zu gefährden.

Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) sieht die beschlossenen Änderungen als wichtigen Erfolg für die gesamte Wertschöpfungskette Holz. »Die geplanten Anpassungen sind ein großer Schritt hin zu einer praxisnahen Lösung. Wir haben uns seit Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Unternehmen vor überbordender Bürokratie bewahrt werden. Umso erfreulicher ist es, dass unsere Arbeit Früchte trägt und echte Erleichterungen erreicht wurden«, erklärt Thomas Goebel, Geschäftsführer des GD Holz.

Nach intensiven Verhandlungen im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission verspricht die Einigung langfristig positive wirtschaftliche Effekte für Deutschland und den EU-Binnenmarkt. Besonders entscheidend: Die Pflicht zur Abgabe der Sorgfaltserklärung liegt künftig ausschließlich bei den Unternehmen, die Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen. Nachgelagerte Händler müssen keine eigenen Erklärungen mehr abgeben, was auch den Schutz der Lieferanten sichert.

Bis Ende April 2026 will die EU-Kommission zudem einen Bericht zur Bürokratiebelastung vorlegen und gegebenenfalls weitere Anpassungen vorschlagen. Der GD Holz kündigt an, sich in den kommenden Monaten weiterhin für zusätzliche Vereinfachungen der EUDR einzusetzen – insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen von Importeuren.

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