DKV: Stellungnahme zur EUDR
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zielt darauf ab, Wälder weltweit zu schützen, indem sie entwaldungsfreie Lieferketten sicherstellt. Damit ist auch die Korkwirtschaft von der Compliance-Verordnung betroffen – insbesondere die großflächige Korkproduktion in Portugal, die sich durch ihre besondere Nachhaltigkeit und schonende Ressourcennutzung auszeichnet. Der Deutsche Korkverband (DKV) bewertet die Stoßrichtung der EUDR zwar grundsätzlich positiv, wünscht sich aber, dass die Besonderheiten entlang der Wertschöpfungskette der Korkindustrie Beachtung finden.
Rohstoff mit Zukunft
Korkeichen (Quercus suber) wachsen hauptsächlich im Mittelmeerraum, insbesondere in Portugal, und sind für die dortige Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die Korkernte erfolgt alle neun Jahre, ohne den Baum dafür fällen zu müssen, sodass die Bäume oft mehrere hundert Jahre alt werden können. Damit unterscheidet sich die Korkproduktion deutlich von Industrien, die durch Abholzung zur Rohstoffgewinnung aktiv zur Entwaldung beitragen. »Das macht die Korkproduktion einzigartig und unvergleichlich in ihrer Fähigkeit, wirtschaftlichen Erfolg mit ökologischem Nutzen zu verbinden. Je älter eine Korkeiche ist, desto größer ist die Ernte und desto besser ist die Qualität. Es ist daher verständlich, dass ein Korkwaldbesitzer bestrebt ist, seine Korkeichen so lange und so gut wie möglich zu erhalten«, erklärt Edwin Lingg, Geschäftsführer der LiCo AG und Fachgruppensprecher der Spezialisten für Bodenbeläge im DKV.
Entsprechend engagieren sich Interessengemeinschaften der Korkindustrie in Portugal stark für den Erhalt und die Wiederaufforstung von Korkeichenwäldern. Jedes Jahr werden Tausende neuer Korkeichen gepflanzt, begleitet von Forschungsarbeiten zur Verbesserung der Resilienz und der Produktivität der Bäume. Diese Maßnahmen zeigen, dass die Branche bereits fest auf einer nachhaltigen Zukunft aufbaut: So dient die Bewirtschaftung der Korkwälder zum einen der wirtschaftlichen Sicherheit der Forstbetriebe und dem Schutz der iberischen Flora und Fauna, zum anderen speichert eine einzige Tonne Korkeiche rund 73 Tonnen CO₂, was weit über dem Beitrag vieler anderer land- und
forstwirtschaftlicher Systeme liegt.
Herausforderungen sind zu bewältigen
Obwohl die Korkproduktion also selbst keine Entwaldung verursacht, könnte die EUDR zusätzliche Anforderungen an die Branche stellen, wie die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit der Lieferketten. Dies würde bedeuten, dass die Korkindustrie nachweisen muss, dass ihre Wälder nachhaltig bewirtschaftet werden, um den strengen Anforderungen der Verordnung zu entsprechen.
Edgar Huber, Nachhaltigkeitsmanager der Zipse GmbH & Co. KG und Vorstandssprecher des DKV, ist sich jedoch sicher: »Die Herausforderung der Nachweispflicht ist für die Kork-Branche prinzipiell zu bewältigen, da sie nachhaltige Praktiken bereits fest in ihren Arbeitsabläufen verankert hat. Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der Verordnung um zwölf Monate zu verschieben, gibt uns mehr Zeit, die administrativen Anforderungen zu prüfen und umzusetzen.« Gleichzeitig gibt er zu bedenken: »Wenn sich die Verordnung in der Praxis aber als zu streng für den nachhaltigen Rohstoff Kork erweist, stoßen wir mit unserer Branche an bürokratische Grenzen. Es wird kaum möglich sein, nachzuweisen, aus welchem Waldstück und von welchem Baum der jeweilige Kork stammt; erst recht nicht, wenn es entlang der Wertschöpfungskette mehrere Verarbeitungs- und Veredelungsschritte gibt, bis beispielsweise eine Korkplatte aus Portugal versandfertig ist. Wir appellieren daher, diese Besonderheiten in der Verordnungsanwendung zu berücksichtigen, da sonst ein zu 100 Prozent nachhaltiges Produkt regulatorisch ausgebremst wird, was genau zum Gegenteil der Intention der EUDR führen würde.«

