EPLF: Laminat entspricht »EU-Ecolabel«-Kriterien
Mit dem »EU-Ecolabel« werden genauer definierte Vorgaben und höhere Anforderungen an umweltbewusste Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis gestellt. Auch Laminatböden können mit dem Siegel ausgezeichnet werden.
Ein Umweltsiegel lässt verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Auswirkungen eines Produkts auf einen Blick erkennen. Dieser Faktor spielt bei Kunden eine Rolle, die sich für den Kauf eines umweltbewussten Produkts entscheiden. Für Hersteller ist die Angabe freiwillig.
Als Gütesiegel für emissionsarme Produkte hat sich der »Blaue Engel« bei den Verbrauchern vor allem im deutschsprachigen Raum für viele Produktgruppen etabliert. Von 17 Mitgliedern im Verband der Europäischen Laminatbodenhersteller e.V. (EPLF) setzen elf auf den guten Ruf des Umweltzeichen-Klassikers.
Produkte mit dem »Blauen Engel« entsprechen einem Kriterienkatalog, der möglichst viele Aspekte des Umwelt- und Gesundheitsschutzes berücksichtigt. Vor allem soll der Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft gefördert werden. Für Laminatböden gilt der Anforderungskatalog gemäß »RAL-UZ 176 – Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume«.
»EU-Ecolabel« – Umweltzeichen für Europa
Das Umweltsiegel »EU-Ecolabel« wurde von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und im Jahr 1992 per EU-Verordnung offiziell eingeführt. Auch bekannt als »Euroblume«, ist die Angabe des Siegels für Hersteller ebenfalls freiwillig. Als Umweltzeichen für verschiedene Produktgruppen ist es in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Norwegen, der Schweiz und der Türkei anerkannt. Das »EU-Ecolabel« wird an solche Waren und Dienstleistungen vergeben, die bezogen auf ihre gesamte Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare konventionelle Produkte oder Services. Laut EU-Kommission soll das Label die europäischen Verbraucher dazu anregen, so einzukaufen, dass auf lange Sicht in möglichst vielen Lebensbereichen die Umweltverschmutzung verringert wird.
Ende Januar 2017 ist die neue Fassung des »EU-Ecolabels« für »Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis« in Kraft getreten, die bis Anfang Februar 2023 gültig ist. An der komplexen fachlichen Ausarbeitung waren auch Experten des EPLF beteiligt. Mit der Erweiterung der bisherigen Produktgruppe »Holzfußböden« hat man den Kriterienkatalog überarbeitet und ergänzt, in Einzelfällen wurden neue, höhere Anforderungen festgelegt.
Neufassung begleitet
Dr. Theo Smet, kommissarischer Obmann des Arbeitskreises Technik des EPLF, hat die Neufassung des »EU-Ecolabels« fachlich begleitet und hofft auf positive Auswirkungen dieser europäischen Initiative: »Mit den neuen Kriterien für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- oder Bambusbasis liefert das ›EU-Ecolabel‹ auf internationaler Ebene ein deutliches Qualitätssignal an die Endkunden. Die europäischen Qualitätslaminatböden sind in der Lage, den Kriterien dieser Produktkennzeichnung zu entsprechen. Daher könnten die Laminate der EPLF-Mitgliedsunternehmen künftig das Siegel tragen. Unter dem Aspekt Umwelt und Nachhaltigkeit bekommen die europäischen Laminatbodenhersteller mit diesem neuen Umweltzeichen ein weiteres überzeugendes Verkaufsargument an die Hand.«

