Falsche Pflege und Fehler bei der Nutzung verursachen Schäden in der Parkettoberfläche

Die fach- und sachgerechte Reinigung und Pflege von Parkettböden ist ein entscheidender Faktor für die Optik, die Hygiene, die Lebensdauer und die Werterhaltung des Parketts. Um Schäden am Parkett durch eine falsche Reinigung und Pflege zu vermeiden, müssen die Angaben und Empfehlungen der Hersteller des Parketts sowie der Reinigungs- und Pflegemittelhersteller beachtet werden.

In einem öffentlichen Gebäude wurde in vier größeren Räumen der Stabparkettboden fachgerecht dreifach geschliffen (grob, mittel, fein). Anschließend wurden ein Sperrgrund und dreimal ein Aqua-Parkettlack aufgetragen. Lediglich im großen Saal wurden abwechselnd zwei verschiedene Pflegemittel zur Unterhaltsreinigung nach Eventveranstaltungen eingesetzt.
Trotz Pflege wurden sämtliche Parkettflächen im Laufe der Zeit immer unansehnlicher. Es lagen erhebliche Oberflächenbeschädigungen in Form von Abschabungen, Kratzern, farblichen Veränderungen, sogenanntem Weißbruch und hellen Verstrichelungen vor. Der Inhaber des Gebäudes rügte zu Recht diese Mängel. Die Reinigungsfirma war der Meinung, der Parkettleger ist für diese Mängel verantwortlich. Dieser war sich keiner Schuld bewusst, da diese Schleif- und Versiegelungsarbeiten zu seinem Standardprogramm gehören und es hier noch nie Probleme gab.
Der Gebäudeinhaber strebte eine gerichtliche Lösung des Problems an, da sich Reinigungsfirma und Parkettleger nicht einigen konnten. Ein Sachverständiger wurde vom Gericht beauftragt, die Schadensursachen für die erheblichen Oberflächenbeschädigungen festzustellen.
Der Sachverständige stellte zwei Ursachen fest, die für diesen Schaden verantwortlich sind:
- Eine Überpflege des Parkettbodens mit den eingesetzten wachshaltigen Produkten. Die Pflegemittel waren teilweise viel zu dick aufgetragen. Die Wachspatina ließ sich größtenteils leicht abschaben.
- Die verschiedenen falschen, abgenutzten und defekten Gleiter unter den Stühlen und Tischen, die die Parkettoberfläche teilweise sehr stark beschädigt hatten.
Zur Schadensbeseitigung wurden die betroffenen Böden abgeschliffen und versiegelt. Zur fachgerechten Reinigung und Pflege wurden die Hersteller der Reinigungs- und Pflegemittel zurate gezogen.
Für die Überpflege des Parkettbodens war die Reinigungsfirma verantwortlich. Die Beschädigungen durch die falschen, abgenutzten und defekten Gleiter unter den Stühlen und Tischen gingen zu Lasten des Nutzers der Räume. Der Parkettleger hatte den Nutzer über den Einsatz der richtigen Stuhl- und Tischgleiter schriftlich hingewiesen. Diese schriftliche Hinweispflicht kann man nicht oft genug betonen. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 7000 Euro beziffert.
Wolfram Steinhäuser

