11.10.2024 | Boden / Zubehör Seite 54 in Ausgabe 6/2024

Findeisen: Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung von Findeisen hat am 24. September beim Amtsgericht Karlsruhe Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dem ist das Gericht mit Beschluss vom 25. September nachgekommen. Ziel des Verfahrens sei es, die Sanierung von Findeisen so zügig wie möglich zu verwirklichen.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt.
Die Führung des Unternehmens liegt weiterhin in den Händen der Geschäftsführung. In enger Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter sind derzeit sämtliche Bemühungen darauf gerichtet, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und möglichst uneingeschränkt fortzuführen.

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