12.12.2024 | Fachthemen Seite 74-75 in Ausgabe 1/2025

Flooright: Bleibende Resteindrücke in elastischen Belägen – nicht immer eine hinzunehmende Unregelmäßigkeit

Elastische Bodenbeläge geben aufgrund ihrer Konstruktion bei Belastung nach, sie werden an diesen Stellen zusammengedrückt. Punktförmige Belastungen wie Räder und Rollen, Stuhlbeine oder Aufstandsflächen von Möbeln hinterlassen entsprechende Eindruckstellen. Auch durch kleine harte (nicht genormte) Rollen mobiler Funktionsmöbel entstehen sichtbare »Fahrspuren«. Problematisch werden diese Eindrücke, wenn sie nach Entlastung des Belags nicht wieder verschwinden. Im Belag verbleibt dann eine unschöne Delle, deren störender Effekt sich durch eine glänzende Einpflege und ungünstige Lichteinstrahlung noch verstärken kann. Solche bleibenden Eindrücke in elastischen Belägen bezeichnet man als »Resteindruck«. Treten solche Resteindrücke auf und werden vom Auftraggeber reklamiert, stellt sich die Frage, welche Resteindrücke zulässig sind.

In der Praxis lassen sich Eindrücke und leichte Unebenheiten in der Fläche nie völlig ausschließen. Kellenschläge werden allerdings nicht als hinzunehmende Unregelmäßigkeit akzeptiert. Grundsätzlich sollten sich elastische Beläge nach Wegfall einer Belastung wieder erholen. Da jedoch keine absolut vollständige Rückstellung gewährleistet werden kann, hat man Grenzwerte für das Resteindruckverhalten festgelegt, also für eine gerade noch tolerierbare Deformierung. Gemäß DIN EN 649 »Elastische Bodenbeläge, homogene und heterogene Polyvinylchlorid-Beläge; Spezifikation« soll der Resteindruck (Mittelwert) 0,1 mm nicht überschreiten. In den jeweiligen Produktnormen wird beispielsweise folgendes Resteindruckverhalten angegeben:

Bodenbelag normativ zulässiger Resteindruck
PVC – kleiner gleich 0,1 mm; kleiner gleich 0,2 mm bei einer Gesamtdicke von kleiner gleich 3 mm
Linoleum – kleiner gleich 0,2 mm bei einer Gesamtdicke von kleiner gleich 4 mm
Gummi – kleiner gleich 0,25 mm bei einer Gesamtdicke von kleiner gleich 3 mm
CV – kleiner gleich 0,35 mm bei Klasse 21 bis 31 kleiner gleich 0,20 mm bei Klasse 32 bis 42

Zur Problematik »Resteindrücke/Rückstellung« haben sich Sachverständige und Fachleute in der Fachliteratur geäußert. Hier eine Zusammenfassung einiger Meinungen:
• Bei der Beurteilung von Druckstellen/Verformungen sind in erster Linie die Gegebenheiten vor Ort, die Art der Nutzung bzw. die Verformung verursachende Belastung und die handwerkliche Verlegeleistung zu berücksichtigen. Resteindrücke können also durch unsachgemäße Nutzung verursacht werden, wie zum Beispiel abnorme Punktbelastungen, scharfkantige Punktbelastungen, falsche Stuhlrollen, nicht genormte Möbelrollen usw. Für den unsachgemäßen Gebrauch des elastischen Bodenbelags ist der Verarbeiter nicht verantwortlich. Für Resteindrücke, die auf handwerkliche Fehlleistungen zurückzuführen sind, haftet der Verarbeiter. Dabei sind bleibende Eindrücke innerhalb der Oberfläche verklebter elastischer Bodenbeläge eher selten auf einen Defekt des Bodenbelags selbst zurückzuführen.
• Der Laie (Endverbraucher/Nutzer) verbindet Druckstellen und Verformungen in der Regel mit einem unzureichenden Strapazierwert des Bodenbelags. Er kann nicht wissen, dass auch hoch strapazierfähige Beläge ein gewisses Verformungspotenzial aufweisen, dass die Qualität des Bodenbelags nicht beeinträchtigt und nicht beanstandungswürdig ist.

• In der BSR-Richtlinie »Betrachtungsweise zur gutachtlichen Beurteilung des Erscheinungsbildes von Fußbodenoberflächen« heißt es unter anderem: »Die Beurteilung der Oberfläche des Fußbodens geschieht in aufrecht stehender Haltung. Beobachtungen oder Abfühlen der Fußbodenoberfläche in kniender oder gebückter Haltung scheiden für die Beurteilung aus. Auch Schräglicht-Beleuchtungen und Lichtbrechungseffekte dürfen für eine Beurteilung nicht herangezogen werden, da diese Methoden der Zweckbestimmung eines Fußbodens völlig widersprechen.«
• In der Veröffentlichung von Oswald/Abel über zunehmende Unregelmäßigkeiten bei Gebäuden des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik ist unter anderem Folgendes ausgeführt: »Bei optischen Beeinträchtigungen geht es um die Frage, welche Störwirkungen Farbabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten, kleinere Beschädigungen usw. auf einen Betrachter haben. Es gilt als Grundsatz, dass derartige Beeinträchtigungen unter gebrauchsüblichen Bedingungen zu beurteilen sind, das heißt, die Beurteilung erfolgt aus einem Betrachtungszustand und zum Beispiel unter Beleuchtungsbedingungen, die bei späterer Nutzung üblich sind. Unebenheiten eines Fußbodens oder einer Wandfläche sind nur dann bei Streiflicht zu beurteilen, wenn eine derartige Beleuchtungssituation gebrauchsüblich ist. Es ist also zum Beispiel abzulehnen, die Unebenheiten durch Streiflicht eines Scheinwerfers bei der Beurteilung hervorzuheben, wenn eine solche Beleuchtung völlig ungewöhnlich ist und bei tatsächlichem Gebrauch nicht vorkommt.«

• Durch zu frühe Nutzung oder Überlastung des Belags, zum Beispiel durch zu kleine Möbelaufstandsflächen oder andere punktuelle Belastungen, kann es zu Klebstoffverquetschungen kommen, die sich in der Belagsoberfläche als dauerhafte Eindrücke oder Stauchblasen abzeichnen. Punktuelle Belastungen des frisch in das Klebstoffbett eingelegten Belags sind grundsätzlich zu vermeiden. Die Nutzung des Belags sollte immer erst nach Ablauf der vom Klebstoffhersteller vorgegebenen Abbindezeit (Endklebkraft) beginnen. Möbelgleiter und Aufstandsflächen müssen auf das Belagsmaterial abgestimmt sein, ebenso wie Belag und Verlegung auf die Nutzungsanforderungen.

• Für jeden Bodenbelag müssen immer die richtigen Stuhlrollen gemäß DIN EN 12529 zum Einsatz kommen. Diese Norm unterscheidet vier Typen von Stuhl- bzw. Möbelrollen, wobei die Typen »H« und »W« die wichtigsten darstellen. Für textile Bodenbeläge sind ausschließlich Rollen des Typs »H« zu verwenden, die eine harte Lauffläche aufweisen. Für den Einsatz auf elastischen Belägen werden grundsätzlich Stuhlrollen des Typs »W« (weich – Rollen sind zweifarbig) empfohlen. Durch die weiche Rollfläche findet eine Druckverteilung statt und ein Bodenbelagsschaden wird verhindert. Harte Stuhlrollen, die für textile Bodenbeläge empfohlen werden, haben keine druckverteilenden Eigenschaften. Das heißt, die auftretenden dynamischen Kräfte werden direkt und ungebremst auf den Bodenbelag gebracht. Durch das Drehen und Walken wird der elastische Belag im Bereich der harten Stuhlrollen beschädigt. Es kommt zu Blasenbildung, zur Beschädigung der Belagsoberfläche, im Extremfall zur Zerstörung des Belags. Zu kleine Aufstandsflächen und scharfkantige Stuhlgleiter, beispielsweise bei Stuhl- oder Tischbeinen, führen zu extrem hohen Punktlasten und verursachen bleibende Eindrücke.

Wolfram Steinhäuser

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