Flooright: Raumklima und Schäden aufgrund fehlender oder falscher Akklimatisation von Bodenbelägen
Insbesondere betrifft dies die thermoplastisch und hygroskopisch reagierenden Bodenbeläge – natürliche Bodenbeläge (Parkett, Kork usw.) und elastische Bodenbeläge aller Arten. Die Warengruppe der elastischen Beläge ist davon stärker betroffen.
Bei den nachfolgenden Erörterungen wird vorausgesetzt, dass eine ordnungsgemäße Verlegung nach Vorgaben der Hersteller und auch nach den Regeln des Fachs vorliegt.
Was ist ein Raumklima?
Das Raumklima wird charakterisiert durch:
• die Raumluftfeuchtigkeit einschließlich dem Feuchtegehalt von Gegenständen im Raum
• die Raumlufttemperatur sowie die Temperatur der Einrichtungsgegenstände (Wärmequellen, zum Beispiel Einzelöfen, Kühlschränke usw.)
• die Luftströme im Raum, zum Beispiel bei Einzelöfen, Zugluft und anderen baulichen Gegebenheiten
• die Luftwechselrate, das heißt, mit welcher Geschwindigkeit in welcher Zeit die gesamte Raumluft ausgetauscht wird
• die Einstrahlung von Wärme und Licht bzw. die Abgabe von Wärme. Dazu gehören bodentiefe Fenster, Fußbodenerwärmung / Fußbodenheizung / Fußbodenkühlung, Wintergärten usw.
Wenn also in den Verlegeanleitungen auf die Einhaltung des passenden Raumklimas hingewiesen wird, so umfasst das deutlich mehr als nur die Prüfung der Raumlufttemperatur, der relativen Luftfeuchtigkeit und der Bodentemperatur.
Was ist vor der Verlegung zu beachten?
Wichtig ist, dass die zu verlegenden Bodenbeläge ausreichend lange und in den für die Verlegung vorgesehenen Räumen lagerten, damit sie sich der Raumlufttemperatur anpassen. Speziell im Winter führen zu kurze Akklimatisationen zu Problemen (zum Beispiel Verformung bei LVT-Belägen). Dazu werden die Elemente in verschlossenen Paketen und mit ausreichend Abstand zur Außenwand bzw. zu Wärmequellen mindestens 48 Stunden (Achtung: eventuell abweichende Herstellervorgaben!) und in geringer Anzahl der Pakete übereinander gelagert.
Ferner sollte auch zwischen den einzelnen Reihen genügend Abstand eingehalten werden, damit auch weiter innen liegende Kartons entsprechend akklimatisiert werden. Unzureichend akklimatisierte bzw. temperierte Bodenbeläge führen unweigerlich zu Fugen oder Aufkantungen (überwiegend im Kopfbereich der Elemente). Speziell LVT-Beläge neigen bei unzureichender Akklimatisation zu Verformungen (konkav und konvex) oder Bananenbildung.
Tipp: Bei unbeheizten Lagern und Außentemperaturen von unter 12 Grad Celsius sollten die Bodenbeläge bis zu 72 Stunden vor dem Transport auf die Baustelle an einem beheizten Ort auf mindestens 18 Grad Celsius akklimatisiert werden.
Entsprechend sollten bei tiefen Temperaturen keine Bodenbeläge im Auto gelagert werden (zum Beispiel über Nacht).
Wie muss das Raumklima vor, während und nach der Verlegung sein?
Die Raumluftbedingungen müssen vor, zu Beginn und während der Verlegung sowie während der Nutzung kontrolliert und eingehalten werden. Dieses ist eine Aufgabe des Auftraggebers, welcher jedoch auf seine Pflichten sowie deren Einhaltung vom Auftragnehmer hingewiesen werden sollte.
Dieses ist auch so in der DIN 18365 »Bodenbelagarbeiten« zwingend vorgeschrieben. In der Schweiz ist es in der SIA 118/253 1.3.1 geregelt; Pflichten des Bauherrn, sorgt für die Einhaltung des erforderlichen Raumklimas.
Nachfolgend ein Auszug aus dem TKB-Merkblatt Nr. 17:
1.2 Verlegeklima
Das Verlegeklima ist das Raumklima, das geeignet ist zur Verlegung von Bodenbelägen. Es kann sich vom Nutzungsklima unterscheiden. Das Verlegeklima ist während der gesamten Verlegung einzuhalten. Dabei können folgende Zeitabschnitte unterschieden werden:
• Vor der Verlegung muss das Verlegeklima eingestellt sein, es sei denn, es wurden davon abweichende Klimaparameter vereinbart (siehe unten). Diese Einstellung obliegt dem Auftraggeber und ist vom Bodenleger vor Beginn der Verlegung zu prüfen.
• Die Verlegung beginnt mit der Temperierung der Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe im zur Verlegung vorgesehenen Raum. Dazu können erfahrungsgemäß bis zu drei Tage notwendig sein.
• Die Verlegung endet technisch mit dem Abschluss der Verlegearbeiten, einschließlich der vorgegebenen Wartezeit bis zur Nutzbarkeit; gegebenenfalls kann eine zusätzliche Wartezeit bis zur vollen Belastbarkeit des Bodens notwendig sein. Diese Wartezeit kann bis zu sieben Tage betragen.
Der bevorzugte Wertebereich für die Klimaparameter in Mitteleuropa bei allgemein üblicher Nutzung für die Verarbeitung der Verlegewerkstoffe und Bodenbeläge beträgt:
• Raumluftfeuchte: 40 bis 65 Prozent (SIA 253 5.4.1: 30 bis 70 Prozent) • Raumtemperatur: 18 bis 25 Grad Celsius (SIA 253 5.4.2: mindestens 16 bzw. 18 Grad Celsius, je nach Belagsart)
• Temperatur der Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe: mindestens 18 Grad Celsius • Bodentemperatur mit und ohne Fußbodenheizung (FBH): 15 bis 22 Grad Celsius (SIA 253 5.1.6: 16 bis 20 Grad Celsius)
• Luftbewegung: Zugluft ist zu vermeiden.
• Luftwechselrate: empfohlen 1 bis 2 pro Stunde, mindestens 0,5, maximal 3 pro Stunde. Bei niedrigeren Luftwechselraten als 0,5 pro Stunde wird für physikalisch trocknende Verlegewerkstoffe nicht ausreichend Feuchte abtransportiert. Bei Luftwechselraten über 3 steigt die Gefahr von Zugluft deutlich an.
• Ein- und Ausstrahlung von Licht und Wärme: Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.
Wenn die bevorzugten Werte der Klimaparameter nicht gegeben sind und dennoch Bodenbelagsarbeiten erfolgen sollen, sind besondere Maßnahmen notwendig:
1. Durch den Auftraggeber: das Ergreifen von Maßnahmen zur Einstellung der bevorzugten Werte der Klimaparameter bzw. der erforderlichen Werte der Klimaparameter aus der ungewöhnlichen Nutzung, zum Beispiel Beschattung, Be- oder Entfeuchtung, Heizen, Kühlen.
2. Nach Ermessen des Bodenlegers und in Übereinstimmung (Anmerkung: nachweisbar) mit dem Auftraggeber können bei geringen Abweichungen von den bevorzugten Werten der Klimaparameter Bodenbelagsarbeiten ausgeführt werden, wenn die Arbeitsweise und/oder die Auswahl der Verlegewerkstoffe entsprechend der Herstellerangaben angepasst werden.
Bei vom allgemein üblichen Nutzungsklima abweichenden Klimata, zum Beispiel in Wintergärten oder Kirchen, ist gegebenenfalls das Verlegeklima anzupassen. Dies ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen.
Wie lautet die Regelung im Zuge der Nutzung?
Die Festlegung des Nutzungsklimas und die Festlegung der zur Klimaeinstellung notwendigen raumtechnischen Anlagen erfolgen im Rahmen der Gebäudeplanung.
Die Einstellung und Beeinflussung der konkreten Klimaparameter erfolgt durch den Nutzer über die jeweils geeigneten Maßnahmen. Sollte dadurch das geplante Nutzungsklima nicht einstellbar sein, ist gegebenenfalls die Gebäudeplanung zu überprüfen. Dieses liegt jedoch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Handwerkers.
Problematisch ist auch die Verlegung von LVT in einem thermisch kritischen Bereich oder in Flächen mit stark veränderbarem Nutzungsklima; dazu gehören zum Beispiel längerer Leerstand wie bei Ferienwohnungen usw. Auch hier liegt die Verantwortung für das richtige Nutzungsklima beim Auftraggeber für Bodenbelagsarbeiten.
Der Hinweis auf das geeignete Raumklima muss jedoch auch in diesem Fall nachweisbar, gegebenenfalls auch in mehrfacher Ausfertigung, übergeben werden. Bei Bauträgerobjekten, Mietwohnungen usw. obliegt die Unterrichtung über das Raumklima dem jeweiligen Verkäufer, Mieter usw.
Fachhandelsring GmbH (Deutschland)
Flooright AG (Schweiz)

