GD Holz: EU-Entwaldungsverordnung angenommen
Bereits Mitte April hat das EU-Parlament den Vorschlag zur neuen Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) mit großer Mehrheit angenommen. Als letzter Schritt hat im Mai auch der Europäische Rat zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, also Ende nächsten Jahres, wird die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen und die Holzbranche vor neue Herausforderungen stellen. Fast 90 Prozent der weltweiten Entwaldung werden durch die Ausdehnung der Landwirtschaft verursacht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der GD Holz ausdrücklich, dass zukünftig erstmals Regeln für den Handel mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindern und Soja eingeführt werden. Die EUDR enthält jedoch auch für den Holzhandel einige Verschärfungen und betrifft mehr Produkte und größere Teile der Holzwirtschaft als bisher die EUTR.
Umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem
Die neue Verordnung sieht vor, dass betroffene Produkte nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den Binnenmarkt importiert sowie aus diesem exportiert werden dürfen. Zum Nachweis dafür ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem erforderlich. So müssen zukünftig alle Importe und Exporte vorab angemeldet und dabei unter anderem Geokoordinaten aller Flächen angegeben werden, auf denen das im Produkt enthaltene Holz geerntet wurde. Zudem müssen mehr Informationen als bisher innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden. Große Unternehmen in der Lieferkette müssen überprüfen, ob ihre Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Dabei ist der Umfang der weiterzugebenden Informationen bisher noch unklar.
Höhere Mindestprüfvorgaben
Positiv bewertet der GD Holz genauere Vorgaben für die nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft hohe Mindestprüfvorgaben erfüllen müssen. Der Verband habe im Zuge der diversen Anhörungen stets darauf hingewiesen, dass die EUTR innerhalb der EU sehr unterschiedlich umgesetzt wird, was zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führen würde. Hier erwarte man zukünftig eine Besserung.
Seit zehn Jahren betreut der GD Holz bereits Unternehmen im Bereich der Umsetzung der EUTR. Diese langjährige Erfahrung wird nun sukzessive um die EUDR-Anforderungen erweitert, damit die Beratungskunden lückenlos versorgt werden können.

