GD Holz: EUDR – Verband begrüßt Verschiebung um ein Jahr
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Verschiebung der Einführung der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) um ein weiteres Jahr wird vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) begrüßt. »Dieser vorläufige Einführungs-Stopp bietet die Chance, praxisnahe Nachbesserungen in der Dokumentationspflicht und Vereinfachungen im Binnenmarkt durchzusetzen«, so der GD-Holz-Vorsitzende Maximilian Habisreutinger.
In den Gesprächen mit der deutschen Bundesregierung sei man sich hinsichtlich einer deutlichen Deregulierung für den Binnenmarkt einig gewesen, führte der Vorsitzende weiter aus und bedankte sich bei den Unionsabgeordneten auf EU- und Bundesebene für ein offenes Ohr für Bürokratieabbau in der Wirtschaft.
EU-Defizite
Die zentrale Forderung des GD Holz, dass der Nachweis der Entwaldungsfreiheit ausschließlich beim Erstinverkehrbringer im Binnenmarkt liegen soll, findet auch in Brüssel breite Zustimmung. Für den Holzimport brauche man gleichzeitig jedoch weitere sinnvolle Vereinfachungen, insbesondere bei der Lokalisierung von Geodaten sowie bei der Dokumentationspflicht, um global wettbewerbsfähig zu bleiben, betonte GD-Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel.
Die erneute Verschiebung der EUDR – vorbehaltlich des anstehenden Trilog-Verfahrens – zeige aber auch die herrschenden Defizite innerhalb der EU auf, heißt es von Verbandsseite weiter. Habisreutinger unterstrich nachdrücklich, dass deutsche Unternehmen nicht an Bürokratie ersticken dürften, nur weil die Kontrollbehörden in anderen EU-Ländern nachlässiger arbeiten. Gemeinsam mit dem europäischen Holzhandelsverband ETTF wird sich der GD Holz in Brüssel und Berlin dafür einsetzen, den Aufwand zur Erfüllung der EUDR für alle Beteiligten zu minimieren.

