11.12.2024 | Verbände / Institute / Organisationen Seite 20 in Ausgabe 1/2025

GD Holz: EUDR-Verschiebung

Das Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament vom 14. November mit 371 Ja-Stimmen bei 240 Ablehnungen und 30 Enthaltungen für die geplante Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) spricht eine eindeutige Sprache. Zu unausgegoren sei der Entwurfstext, zu groß die daraus resultierenden Belastungen für die unmittelbar betroffenen Unternehmen unter anderem mit unverhältnismäßiger Bürokratie durch verschiedentlichste Dokumentationspflichten gewesen, heißt es hierzu in einer Pressemitteilung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel.
Weiter heißt es: »Die sich nun bietende Chance, den Verordnungstext entlang der gegebenen Realitäten anzupassen, darf nicht vertan werden. Die darin enthaltenen angenommenen Änderungsanträge, wonach Dokumentationspflichten für Marktteilnehmer, welche Erzeugnisse der Kategorie ›kein Risiko‹ in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen, zurückgefahren werden, ist in der Sache nachvollziehbar und korrekt. Entsprechende Sorgfaltserklärungen oder Koordinaten werden überflüssig, außerdem müssen keine Informationen weitergegeben werden.«
Auch sei davon auszugehen, dass die meisten Nicht-EU-Länder als Risikoländer eingestuft werden. Hier bleibe abzuwarten, ob Lieferländer wie die USA und Kanada mit ihrer nachhaltigen Forstwirtschaft der Risikoländer-Liste zugeordnet werden.
Außerdem helfen die jetzt angenommenen Änderungsanträge nur Firmen, die ausschließlich Ware mit »null Risiko« verwenden. Für alle anderen bleiben die Vorgaben gleich. Letztlich drohe Händlern durch zwei parallell laufende Systeme – einmal mit und einmal ohne Referenznummer – mehr Bürokratie. Dies könnte für importierte Ware ein Wettbewerbsnachteil sein, weil dann in der Lieferkette deutlich mehr Bürokratie zu erfüllen sei als beim Kauf von vergleichbarer »risikoloser« Ware. Der GD Holz sieht hierbei das Risiko einer möglichen Wettbewerbsverzerrung und wird sich für eine gerechte Behandlung von Importware einsetzen.
GD-Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel: »Deutlich wird, dass es durch die Änderungsvorschläge versäumt wird, Unklarheiten zu beseitigen. Ziel des GD Holz ist und bleibt es, dass die EUDR die Wettbewerbsfähigkeit aller deutschen Marktteilnehmer des Holzhandels nicht einschränken darf und wir klare Maßnahmen mit Augenmaß erwarten können.«

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