GEV: Vorstand bestätigt
Die GEV – Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte – hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 5. Februar 2026 in Königswinter Kontinuität bewiesen und ihren Vorstand im Amt bestätigt. Gleichzeitig standen technische Fragen wie die EU-Bauproduktenverordnung sowie die Emicode-Klassifizierung neuer emissionsarmer Produktgruppen im Fokus.
Bei der Mitgliederversammlung wurde der bisherige Vorsitzende Stefan Neuberger, Geschäftsführer von Pallmann, einstimmig im Amt bestätigt. Ebenso wurden sein Stellvertreter Dr. Uwe Gruber (Mapei) sowie die Vorstandsmitglieder Bernd Lesker (Mapei), Dr. Frank Gahlmann (Stauf), Markus Stolper (Ardex) und Holger Sommer (StoCretec) wiedergewählt. Zur Verstärkung des Vorstandsteams wurden Dr. Norbert Arnold als Vorsitzender der TKB und Hanspeter Bressa als Leiter des Beirats für Öffentlichkeitsarbeit (beide Uzin) als kooptierte Mitglieder in den Vorstand aufgenommen. Auch Klaus Winkels ist als GEV-Geschäftsführer Mitglied des Vorstands. Gewählt wurde außerdem der Technische Beirat, der die technischen Anforderungen, die Emicode-Produkte erfüllen müssen, festlegt und anpasst. Als Vorsitzender des Technischen Beirats wurde Vorstandsmitglied Bernd Lesker im Amt bestätigt.
Emicode als Orientierung für gesundheitsverträgliche Bauprodukte
Das Emicode-Zeichen bietet seriöse Orientierung hinsichtlich des Emissionsverhaltens von Bauprodukten. Vergeben wird das GEV-Siegel nur an Produkte, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit dank geringstmöglicher Emissionen durch strenge Laborprüfungen festgestellt wurde. Produkte mit dem Emicode-Zeichen enthalten weder Lösemittel noch phthalathaltige Weichmacher und unterschreiten festgelegte Grenzwerte für den Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOCs). Hersteller müssen ihre Produkte regelmäßigen Kontrollen in Form unangemeldeter Stichproben unterziehen. Wenn sie mit einem Emicode-EC1-Zeichen werben, muss dieses außerdem spätestens nach fünf Jahren erneuert werden.
Der Erfolg des Emicode-Modells hat sich in den letzten Jahren beschleunigt: Seit 2024 sind 57 weitere Unternehmen zur GEV gestoßen, um ihre emissionsarmen Produkte nach Emicode zertifizieren zu lassen. Der Verbund umfasst damit nun 268 Mitgliedsfirmen aus 24 Ländern. Aktuell sind 17.339 Produkte aus neun Produktkategorien – vom Bodenaufbau bis zu Wandbaustoffen – nach Emicode zertifiziert.
Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung
Ein zentrales Thema des Treffens war außerdem die Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO). Obwohl die wesentlichen Bestimmungen seit Januar 2025 gelten, bleibt die alte Regelung noch bis zu 15 Jahre parallel bestehen. In der Zwischenzeit werden die bestehenden harmonisierten Produktregelungen in einem sogenannten Acquis-Prozess überarbeitet, mit der Folge, dass je nach Arbeitsstand entweder noch die alte oder schon die neue

BauPVO für ein Produkt gilt. Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) können diese Parallelregelungen eine große Herausforderung sein. Bei geregelten Produkten ist zu erwarten, dass diese auch im Hinblick auf Emissionen geregelt werden und ein CE-Zeichen tragen. Höhere Anforderungen durch den Emicode sind aber weiter zulässig, solange die gleiche Bewertungsmethode verwendet wird. In diesem Zusammenhang gewinnt die Einbettung des Emicodes in die gängigen Systeme zur Nachhaltigkeitsbewertung ganzer Gebäude zunehmend an Bedeutung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), die in ihren Produktkriterien auf den Emicode verweist.
Technische Informationen
Als weiterer Punkt der Tagesordnung informierte der Technische Beirat die Teilnehmer über die Klassifizierung neuer Produkte wie dünnschichtige Spachtelmassen zur Erstellung von Dekorputzen, Dichtungsstreifen für Fenster und Türen, gebundene Schüttungen/Leichtestriche und Schmelzklebstoffe. Darüber hinaus erläuterte er die Einführung des R-Wertes (Kennzeichnung für die Rutschhemmung) für EC1-Produkte sowie Änderungen bei der Formaldehydbewertung, für die zusätzlich zum 3-Tage-Grenzwert jetzt auch ein 28-Tage-Grenzwert eingeführt wurde. Außerdem erhielten die Teilnehmer Informationen zur neuen Definition von Lösemitteln hinsichtlich des Siedepunkts und der Konzentration. Für den 31. August 2026 kündigte der Beirat einen Ringversuch für Prüflabore an, den die GEV alle drei Jahre durchführt – ein Mittel der Qualitätssicherung, das die GEV derzeit als weltweit einzige Organisation in diesem Segment durchführt.

