Nora Systems: Leitfaden zu deutschem Vergaberecht
Seit der letzten Reform des deutschen Vergaberechts im Jahr 2016 herrscht vielfach Unsicherheit darüber, wie die Bestimmungen umzusetzen sind. Daher hat Nora Systems Dr. Olaf Otting, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Frankfurter Kanzlei Allen & Overy und Vorsitzender des Vergaberechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), beauftragt, den Leitfaden »Vergaberechtliche Rahmenbedingungen für die Beschaffung und Beschreibung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber« zu verfassen.
Umweltschutz im Vergaberecht
Viele Faktoren können beim Vergaberecht entscheidend sein. Vom Gesetzgeber ist erwünscht, Kriterien wie Umweltfreundlichkeit, Qualität und Sicherheit in die Ausschreibungsverfahren einzubeziehen. Der Auftraggeber ist vergaberechtlich gehalten, sein Nachfrage-volumen zur Stimulierung von Innovation und Umweltschutz einzusetzen und soll das höchstmögliche Umweltschutzniveau verlangen. Es muss ein wettbewerbsoffenes, produktneutrales Leistungsverzeichnis erstellt werden, was jedoch nicht bedeutet, dass im Rahmen der Beschaffungsautonomie keine Freiräume bestehen, objektiv sinnvolle Eigenschaften zu spezifizieren. Dies betrifft auch Leistungen und Produkte, die kostenmäßig anspruchsvoller sind, aber ihre Wirtschaftlichkeit in der Nutzungsdauer erbringen. Im Extremfall darf der Auftraggeber auch ein Produkt ausschreiben, das nur ein Bieter auf dem Markt liefern kann. Er darf nur nicht ungerechtfertigte Produktvorgaben formulieren, um andere Bieter zu diskriminieren. Die Nora-Bodenbeläge sind mit dem Gütezeichen »Blauer- Engel« zertifiziert und erfüllen nicht nur die in Ausschreibungen geforderten Umweltstandards, sondern leisten zudem einen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Gebäuden.
Der Leitfaden kann unter Telefon 0 62 01 / 80 60 40 bestellt werden.

