Renovierung von Fußböden – immer eine Herausforderung

Der Fortschritt und die technische Weiterentwicklung im Bauwesen sollen durch DIN-Normen und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) nicht behindert werden. Allerdings muss das Einverständnis des Auftraggebers eingeholt werden, bevor der Einbau nicht genormter oder amtlich nicht zugelassener Baustoffe oder Bauteile erfolgt oder Verarbeitungstechniken angewandt werden, die normativ nicht geregelt sind. Das ist bei der Renovierung von Fußböden häufig der Fall. Außerhalb der DIN-Regelungen sind also Sonderlösungen/Sonderkonstruktionen, wie sie bei der Renovierung von Fußböden anzutreffen sind, möglich und zulässig. Sinnvoll ist es, diese Sonderregelungen vertraglich zu vereinbaren. Dadurch ist der Auftragnehmer auf der sicheren Seite. In den folgenden Ausführungen werden die Renoviertechniken in drei Bereiche unterteilt:
Trittschalldämmtechnik
In der DIN 4109 »Schallschutz im Hochbau« sowie in der DIN EN 140 Teil 8 »Messung der Trittschallminderung durch eine Deckenauflage auf einer massiven Bezugsdecke in Prüfständen« ist der Trittschall und dessen Dämmung geregelt. In diesen Normen sind die Anforderungen an den Schallschutz von Gebäuden festgelegt. Durch die Vorgaben in diesen Normen sollen die Bewohner von Gebäuden vor unzumutbaren Belästigungen geschützt werden. Weiterhin sind verschiedene Nachweisverfahren für den Schallschutz im Baugenehmigungsverfahren in diesen Normen geregelt.
Von den Verlegewerkstoffherstellern werden verschiedene Dämmunterlagen angeboten. Durch diese Dämmunterlagen wird im Fußboden der Trittschall reduziert und dadurch der Geh- und Wohnkomfort verbessert. Durch Dämmunterlagen erhält man auch eine angenehme Fußwärme. Sie bestehen beispielsweise aus
- geruchsarmem PUR-Granulat mit einem hochwertigen Bindemittel
- latexiertem Polyestervlies
- latexiertem Polyestervlies auf vulkanisiertem Latexschaum
Diese Dämmunterlagen werden in der Regel unter dem jeweiligen Bodenbelag verlegt. Hier sind zwingend die Verlegeanleitungen in den Technischen Merkblättern der Belagshersteller und der Dämmunterlagenhersteller zu beachten. Bei dieser Art der Belagsverlegung können nur bestimmte Belagsarten auf die jeweilige Dämmunterlage verlegt werden. Zur Eignung des Bodenbelags kann nur der Belagshersteller verbindliche Auskünfte geben. Diese sind vor Beginn der Belagsarbeiten einzuholen. Werden die Herstellerangaben nicht beachtet, kann es zu Blasen- und Beulenbildung sowie zu erhöhtem Eindruckverhalten kommen, das auf jeden Fall vom Bauherrn/Auftraggeber reklamiert wird. Hier spielt allerdings auch die Art der Nutzung eine entscheidende Rolle.
Um ein Maß für die Trittschallverbesserung zu erhalten, wird die Körperschallminderung von Bodenbelägen in einem Prüfstand gemessen. Bei dieser Prüfung wird für bestimmte Frequenzen, die dem menschlichen Hörvermögen angepasst sind, der Schalleinfluss mit speziellen Messgeräten ermittelt. Im Zusammenhang mit Dämmunterlagen erfolgt dies je einmal mit und ohne Dämmunterlage auf einer sogenannten Normbetondecke. Aus dieser Prüfung wird ein Trittschallverbesserungsmaß ermittelt, das für einen Vergleich der verschiedenen Dämmunterlagen untereinander herangezogen werden kann.

Renovierunterlagen
Bei Sanierungsarbeiten spielt neben dem Renovierungsaufwand auch der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. So soll beispielsweise während der Umbauarbeiten der Geschäftsbetrieb erhalten bleiben, Schmutz- und Lärmbelästigungen weitestgehend vermieden werden und der Mietausfall soll so gering wie möglich bleiben. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, werden unter anderem auch Renovierunterlagen angeboten. Zu diesen zählen lose zu verlegende Trennlagen für die sichere Verlegung von Textil-, PVC- und CV-Belägen in Bahnen und Platten auf Problemuntergründen, die anderweitig nicht belegereif, aber tragfähig sind. Dazu gehören beispielsweise mit Wachs, Fett, Chemikalienresten, alten Farbanstrichen/Beschichtungen oder Stäuben verunreinigte Böden, aber auch Untergründe mit zu hoher Restfeuchte.

Boden- und Parkettleger stehen häufig vor der Frage, ob man auf den alten (teilweise problematischen) Untergrund in seinem jetzigen Zustand schadensfrei Renovierunterlagen verlegen kann. Um die Tragfähigkeit des Untergrundes zu überprüfen, müssten Prüfungen auf Druck- bzw. Biegezugfestigkeit durchgeführt werden. Diese sind keine handwerksüblichen Prüfungen. Parkett- und Bodenleger haben nicht die Pflicht, solche Prüfungen vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Der Parkett- und Bodenleger kann lediglich ein oder mehrere Estrichproben aus dem problematischen Altuntergrund herausstemmen und diese Proben gemeinsam mit dem Bauherrn/Architekten/Bauleiter oder auch einem Sachverständigen visuell begutachten und bewerten sowie unverbindliche Hinweise geben, mehr aber auch nicht. Der Bauherr muss dann entscheiden, wie er hier weiter vorgehen will, ob er Prüfungen durchführen lässt, ob er den alten Untergrund entfernen und durch einen neuen Estrich ersetzen lässt oder ob er das Risiko eingeht und auf dem problematischen Altuntergrund die Verlegung von Renovierunterlagen freigibt. Verlangt der Bauherr, dass durch den Einsatz von Renovierunterlagen die neue Fußbodenkonstruktion den aktuellen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz gerecht wird, muss der Bauherr einen Planer einschalten, der dazu die erforderlichen Berechnungen und Planungen anstellt. Parkett- und Bodenleger können dazu keine verbindlichen Aussagen treffen. Lose liegende Bahnen ermöglichen eine temporäre Verlegung von Bodenbelägen mit der Möglichkeit, später die gesamte Konstruktion aufzunehmen und den ursprünglichen Fußboden wieder freizulegen. Sie bestehen beispielsweise aus latexiertem Polyestervlies oder latexiertem Polyestervlies auf vulkanisiertem Latexschaum.

Besonders hervorzuheben sind bei den lose liegenden Systemen die folgenden Eigenschaften und Vorzüge:
- Sie schützen erhaltenswerte Untergründe
- Sie wirken trennend auf verunreinigten Untergründen, beispielsweise auf Restklebstoffen
- Sie sind rückstandsfrei entfernbar
- Sie sind sofort belegereif
- Sie gewährleisten eine geringe Einbauhöhe
- Teilweise sind sie ohne Flächenbegrenzung verlegbar
- Sie sind feuchtigkeitsregulierend, hier gibt es beispielsweise Trennlagen, die eine schadensfreie Verlegung von Belägen auf 6 CM-Prozent feuchten Zementestrichen und 2 CM-Prozent feuchten Calciumsulfatestrichen ermöglichen. Bewährt haben sich diese Systeme besonders bei alten, erdberührten Fußböden und Fußböden auf Kriechkellern.

Trockenklebetechnik
Trockenklebstoffe sind spezielle, beidseitig selbstklebende Bahnen und Bänder. Mit Trockenklebstoffen können Bodenbeläge rückstandsfrei und wiederaufnehmbar fixiert werden. Wiederaufnehmbare Systeme besitzen an der Unterseite weniger Klebstofffilm als auf der Oberfläche. Dadurch ist gewährleistet, dass auf geeigneten Untergründen ein restloses Entfernen des Trockenklebstoffs möglich ist. Im TKB-Merkblatt 12 »Kleben von Bodenbelägen mit Trockenklebstoffen« werden dazu sehr ausführliche Erläuterungen und wichtige Aussagen gemacht. Mit Trockenklebstoffen können auch Treppen und Sockelleisten festgeklebt werden. Trockenklebstoffe sind in der Regel doppelseitige Klebebänder. Sie bestehen aus Klebstoffträgern auf Polyester- oder Cellulose-Basis. Die Träger sind beidseitig mit Polymer-Klebstoffen beschichtet.
Mit Trockenklebstoffen ist jederzeit ein problemloses und je nach Trockenklebeband rückstandsfreies Entfernen und Auswechseln verlegter Beläge bei einer späteren Renovierung gewährleistet. Bei dieser Verlegung entfallen Ablüfte-, Abbinde- und Trocknungszeiten. Die mit Trockenklebstoffen verlegten Flächen können sofort belastet und begangen werden. Generell sind Renovierunterlagen besonders gut geeignet zur schnellen Umrüstung und Wiederherstellung ohne langen Nutzungsausfall im Objektbereich, wie beispielsweise in Büroräumen, Ladenlokalen, Hotels, Altenheimen, Verkaufsräumen, Fluren und Treppenhäusern. Bei laufendem Betrieb bleibt die saubere Raumluft erhalten, da weder Staub noch Lärm die Auftraggeber/Nutzer zusätzlich belasten. In der Regel sind Trockenklebstoffe auf Fußbodenheizungen und für die Belastung mit Stuhlrollen geeignet. Durch die rückstandsfreie Entfernbarkeit spezieller Rollen und Bänder ist beispielsweise in Mietobjekten eine schnelle Umrüstung des Fußbodenbelags ohne aufwendiges Wiederaufarbeiten des Untergrundes möglich. Deshalb werden diese Systeme häufig vorzugsweise von Raumausstattern und Malern auch im Wohnbereich praktiziert.
Die wiederaufnehmbaren Systeme zeichnen sich zusammenfassend besonders durch folgende Eigenschaften und Vorteile aus:
- Sie ermöglichen eine Schnellrenoviertechnik ohne Trocknungszeiten
- Sie verhindern Wellen-, Beulen- und Blasenbildung
- Sie ermöglichen rückstandsfreie Wiederaufnahme-Klebungen
- Sie ermöglichen eine sichere Fixierung mit eingebauter Sollbruchstelle: Oberseite stark haftend, Unterseite schwächer haftend, für leichte Wiederaufnahme
- Sie sind in der Regel weichmacherbeständig

Fazit
Grundsätzlich sind beim Einsatz von Renovierunterlagen die Aussagen in den Technischen Merkblättern maßgebend und deshalb immer zu beachten. Falls Unklarheiten bestehen, muss beim Hersteller der Renovierunterlagen nachgefragt werden. Die größte Sicherheit bietet immer die schriftliche Freigabe des Herstellers für den jeweiligen problematischen Untergrund.
Renovierunterlagen bieten zahlreiche Vorteile, besonders wenn eine schnelle Renovierung ermöglicht werden soll, auch wenn die Untergründe manchmal problematisch sind.
Wolfram Steinhäuser

