TFI: Seminare zur EU-Bauproduktenverordnung
Das TFI Aachen startet im Juni 2017 mit einer Seminarreihe über neue und aufklärende Aspekte zur EU-Bauproduktenverordnung.
Die Veranstaltung richtet sich an Hersteller von Boden-, Wand- und Deckenbelägen sowie Großhändler mit Eigenmarken. Sie ist konzipiert für Mitarbeiter aus den Bereichen Geschäftsführung und Einkauf, Entwicklung, technische Leitung und Qualitätssicherung sowie Mitarbeiter aus den Bereichen Bewertung und Zulassung von Bauprodukten.
Veränderungen führen zu Unsicherheit im Markt
Seit 2013 gilt die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO). Dafür mussten Hersteller unter anderem die CE-Kennzeichnung umstellen und neue Leistungserklärungen erstellen. Weitere Veränderungen folgten wie delegierte Verordnungen der EU, Aufhebung der Bauregelliste B Teil 1, das »Ü«-Zeichen darf nicht mehr verwendet werden, bauaufsichtliche Zulassungen werden nicht mehr ausgestellt und bestehende können nicht mehr geändert werden.
Für Hersteller und Händler ergeben sich dadurch häufig viele Fragen: Welche Anforderungen der EU-BauPVO gelten nun und was muss in der Leistungserklärung angegeben werden? Auch ist vielen unklar, was sie beim Zukauf von Produkten beachten oder welche Nachweise und Dokumente erbracht werden müssen.
Diese und weitere Fragen möchte das TFI-Seminarangebot beantworten und die Sachverhalte leicht verständlich darstellen. Ziel ist es, dadurch den Bearbeitungsprozess beim Hersteller oder Händler nachhaltig zu optimieren.
Interessierte können sich per Fax 02 41 / 9 67 92 00 an Katja Mailänder oder per E-Mail an k.mailaender@tfi-aachen.de anmelden.
Die Seminare finden statt am 21. Juni im TFI Aachen, am 5. Juli im TÜV Hessen in Arnstadt bei Erfurt und am 11. Juli im TÜV Hessen in Frankfurt.

