UWC: Patentverletzungsklage eingereicht
Die Ulrich Windmöller Consulting GmbH & Co. KG (UWC), ein Unternehmen der Windmöller-Gruppe, hat gegen einige Unternehmen der paneuropäischen Handelsgruppe Bauhaus eine Patentverletzungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. UWC ist überzeugt, dass ein Bodenbelagsprodukt, das in verschiedenen Bauhaus-Baumärkten in ganz Deutschland verkauft wird, den deutschen Teil des Windmöller-Patents »EP 1 983 963 B2« verletzt.
Das Unternehmen ist der Ansicht, dass dieses Patent mehrschichtige modulare Vinylböden mit einem PVC-Kern und Weichmachern umfasst.
Der angeblich rechtsverletzende Click-Vinylboden »Black Forest Oak floor panel« wird von Taizhou Huali Plastic Co., Ltd. hergestellt. Das Unternehmen habe nach der Ansicht von UWC keine gültige Lizenzvereinbarung, die es ihm erlaubt, das Windmöller-Patent »EP 1 983 963 B2« zu nutzen.
Seitdem UWC die Beendigung seiner Sublizenzvereinbarung mit Flooring Industries Ltd. (Unilin) im Januar 2018 erklärt hat, ist das Unternehmen der Ansicht, dass alle Lizenzen, die nach diesem Datum nicht von der UWC für dieses Patent erteilt wurden, ungültig sind. Dies betrifft Taizhou Huali Plastic Co., Ltd., Jiangyan, sowie andere Unternehmen.
Die UWC bekräftigt, dass sie weiterhin die geeigneten rechtlichen Schritte gegen alle Verletzungen unternehmen wird, um ihre Patente zu schützen.

