VDPM: Brandschutz-Merkblatt fürs Handschuhfach
Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) hat das Praxismerkblatt »Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoffen« neu aufgelegt. Mitgetragen wird es vom Bundesverband Ausbau und Fassade im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und vom Industrieverband Hartschaum. Die neue Broschüre im handlichen A5-Format wendet sich in erster Linie an das ausführende Fachhandwerk und fasst die wichtigsten Inhalte zum Thema anwendergerecht zusammen. Der Fokus liegt dabei auf der Darstellung jener Grundprinzipien, die sich aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) sowie der Musterbauordnung bzw. den Landesbauordnungen (MBO/LBO) ergeben. Im einleitenden Kapitel geht es daher zunächst um die bauordnungsrechtlichen Grundlagen sowie um Anforderungen und WDVS-Ausführungsbeispiele für besondere Gebäudebereiche wie zum Beispiel Brandwände, Rettungswege und Zufahrten. Kapitel zwei widmet sich den Details der brandschutzgerechten Ausführung von schwerentflammbaren WDVS mit EPS-Dämmstoffen, definiert Schutzzonen und erläutert besondere Detailausbildungen etwa beim Brandriegel.
Brandschutzmaßnahmen in der Praxis
Im dritten Abschnitt des Merkblatts werden Beispiele für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen dargestellt, wie sie häufig in der Praxis vorkommen, etwa zum Einsatz von Brandriegeln bei versetzten Außenwandöffnungen oder versetzten Geschossen. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Fachunternehmer die zulassungskonforme Ausführung im Sinne des § 16 MBO bestätigen. Diese Bestätigung bescheinigt auch das Brandverhalten des WDVS sowie die Art der eingebauten Brandschutzmaßnahmen und ist an den Bauherrn zu übergeben. Das Praxismerkblatt enthält ein Muster dieses Formulars.

