01.12.2025 | Fachthemen

Verlegen von Parkett und Bodenbelägen auf Holzwerkstoffplatten

Holzwerkstoffplatten ist der Oberbegriff für OSB- und Spanplatten. OSB-Platten werden aus langen, schlanken Spänen (strands) hergestellt, die der OSB-Platte ihr charakteristisches Aussehen verleihen. Die Einteilung der OSB-Platten entsprechend ihrer Festigkeit und Feuchtebeständigkeit erfolgt nach DIN EN 300 und DIN EN 13986. Bei der Verlegung von Bodenbelägen und Parkett sind ausschließlich OSB/2 bis OSB/4 zu verwenden. OSB/2 sind allerdings seit 2014 nicht mehr im Verkauf. Die OSB/3-Platten sind für tragende Zwecke im Feuchtebereich geeignet, die OSB/4-Platten sind zudem hochbelastbar. Spanplatten, oft auch als Flachpressplatten bezeichnet, bestehen aus unterschiedlich großen beleimten Holzspänen, die mittels Wärme und Druck hergestellt werden. Die Einteilung der Spanplatten entsprechend ihrer Festigkeit und Feuchtebeständigkeit erfolgt nach DIN EN 312-1 und DIN EN 13986 (früher V 20, V 100 und V 100 G). Werden Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf Spanplatten ausgeführt, müssen die Spanplatten den Festigkeitsklassen P4 bis P7 entsprechen (Spanplatten der Festigkeitsklasse P6 und P7 sind hochbelastbar).

Bei der Verlegung von Bodenbelägen auf Holzwerkstoffplatten sind unbedingt die Hinweise der Hersteller der Holzwerkstoffplatten, der Verlegewerkstoffhersteller sowie die Erläuterungen im TKB-Merkblatt 10 Holzwerkstoffplatten als Verlegeuntergrund zu beachten. Im Reklamationsfall mit Holzwerkstoffplatten sind die Prüf- und Hinweispflichten der Bodenleger besonders strittig. Was hätte der Bodenleger wissen, beachten und prüfen müssen? Bei der Untergrundvorbereitung sind hier folgende Schwerpunkte besonders zu beachten.

  • Bei verlegten Spanplattenböden ist zu prüfen, ob die Fugen zwischen den Spanplatten offen sind. Alle offenen Fugen sollten mit wasserfreien Reaktionsharzen geschlossen werden. In die nicht geschlossenen Fugen und nicht imprägnierten Flanken kann Wasser aus der Dispersionsgrundierung eindringen und die Spanplatten in den Fugenbereichen zum Aufquellen und zu konkaven Aufstellungen veranlassen. Diese Fugenbereiche zeichnen sich dann als Plattenstöße im Oberbelag ab und führen zu unangenehmen optischen Reklamationen.
  • Die Überstände im Stoßbereich von Spanplatten und OSB-Platten sind vor der Verlegung von elastischen Bodenbelägen durch Abschleifen zu beseitigen, um das Abzeichnen der Plattenstöße im Oberbelag zu verhindern.
  • Die Oberfläche von Spanplatten und OSB-Platten müssen frei von haftungsmindernden Schichten sein. Hier sind die Hinweise zur Art der verwendeten Oberflächenbehandlung des Plattenherstellers und die daraus resultierenden konkreten Oberflächenvorbereitungen zu beachten (Contiface-Oberflächen!).
  • Welche Mindestdicke müssen die Holzwerkstoffplatten besitzen, um eine schadensfreie Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zu gewährleisten? Muss der Bodenleger diese Mindestdicke prüfen und kann er überhaupt beurteilen, ob die gewählte Mindestdicke den bautechnischen Erfordernissen entspricht? Die Plattendicke hängt ab von der Verlegeart, dem Auflagerabstand und den zu erwartenden Belastungen. Das kann nur ein Planer wissen und beurteilen. Eine Prüfpflicht gibt es dazu nicht und die Beurteilung, ob eine ausreichende Mindestdicke der Holzwerkstoffplatten eingebaut wurde, überschreitet eindeutig die Kompetenz des Bodenlegers. Trotzdem lohnt es sich, die Dicke der Platten beispielsweise in den Randfugen mittels Zollstock zu messen und im Zweifel beim Bauherrn, Architekten oder Bauleiter Bedenken geltend zu machen. Jeder erfahrene Bodenleger kennt die Faustformel, dass für die Verlegung von Bodenbelag die Spanplatten eine Mindestdicke von 25 mm besitzen sollten. Diese Dicke kann auch durch den mehrlagigen Einbau der Platten erreicht werden, die untereinander zu kleben und/oder zu verschrauben sind. Zu den Plattendicken werden von den Herstellern der Holzwerkstoffplatten, aber auch von Planern und Sachverständigen teilweise unterschiedliche Aussagen getroffen.
  • Wie stark darf ein Fußboden aus Holzwerkstoffplatten beim Begehen schwingen? Diese Beurteilung ist immer subjektiv und nicht selten umstritten. Es gibt Aussagen von Verarbeitern, aber auch von Planern, nach denen diese Verlegeuntergründe durchaus auch intensiv schwingen dürfen, das wäre in den skandinavischen Ländern gang und gäbe. Nur in Deutschland ist man immer so pingelig. Auf diese Meinung sollte man sich eher nicht verlassen. Grundsätzlich müssen auch Verlegeuntergründe aus Holzwerkstoffplatten eben und fest sein, wobei sich sehr geringe Schwingungen manchmal nicht vermeiden lassen. Allerdings muss der Bodenleger sofort Bedenken anmelden, wenn sich der Verlegeuntergrund aus Holzwerkstoffplatten relativ stark durchbiegt. Dadurch wird es zu einer Dehnung bzw. Stauchung des Oberbelags verbunden mit einer Blasenbildung im Belag kommen. Diesen Mangel kann ein aufmerksamer Verarbeiter von vornherein ausschließen.
  • Wenn der Bodenleger vor Beginn seiner Arbeiten beim Begehen des Verlegeuntergrundes aus Holzwerkstoffplatten Knarrgeräusche feststellt, muss er sofort beim Bauherrn schriftlich Bedenken anmelden. Durch die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten werden diese Geräusche nicht beseitigt. Der Bauherr muss dann dafür sorgen, dass diese Knarrgeräusche bereits im Vorfeld abgestellt werden. Diese Knarrgeräusche entstehen beispielsweise, wenn die Balkenabstände zu groß sind und die Holzwerkstoffplatten durch eine Nagelung auf den Untergrund befestigt wurden.
  • Nut-Feder-Verbindungen in den Holzwerkstoffplatten müssen bei der schwimmenden Verlegung verleimt sein. Andernfalls kann es zum Abzeichnen der Holzwerkstoffplatten im Oberbelag sowie zur Falten- und Beulenbildung kommen. Dieser Schaden ist in einem größeren Objekt aufgetreten. Hier wurden Teppichböden direkt auf Spanplatten verklebt. Es kam zum Rechtsstreit und ein Oberlandesgericht urteilte wie folgt: Der Raumausstatter hätte die Fehlerhaftigkeit des Untergrundes erkennen müssen und hätte den Bauherrn auf das damit verbundene Risiko aufmerksam machen müssen. Er hat die unter den gegebenen Umständen erforderlichen sach- und fachgerechten Maßnahmen nicht ergriffen. Den Raumausstatter hat dieses Urteil 30.000 DM gekostet. Ist dieses Urteil richtig? Kann der Bodenleger erkennen, ob die Platten in der Nut-Feder-Verbindung überall voll satt fachgerecht verleimt wurden? Und muss der Bodenleger überhaupt diese Verleimung prüfen? Das hätte man gern das Gericht gefragt. Auf alle Fälle ist dieses Gerichtsurteil strittig. Es zeigt aber eines: Der Bodenleger sollte sich im Vorfeld darüber beim Bauherrn/Architekten/Bauleiter erkundigen, ob die Nut-Feder-Verbindungen verleimt wurden. Man kann von keinem Bodenleger verlangen, sämtliche Verleimungen der Nut-Feder-Verbindungen zu prüfen. Außerdem kann man unmöglich bei der optischen Betrachtung von oben beurteilen, ob diese Arbeiten fachgerecht und voll satt ausgeführt wurden. Hier muss eigentlich der Verleger der Platten in Haftung genommen werden.
  • Holzwerkstoffplatten sollten mit OSB- und Spanplattenschrauben (Spaxschrauben) in vorgegebenen Abständen auf dem Untergrund befestigt sein. Der Schraubenabstand sollte in den Randbereichen entlang der Fugen ca. 20 bis 30 cm und in der Fläche ca. 40 bis 50 cm betragen. Kann und muss der Parkett- und Bodenleger den Einbau der richtigen Befestigungsmittel und deren richtigen Abstand prüfen? Anhand der Schraubenköpfe kann man grob sehen, mit was die Platten auf dem Untergrund befestigt wurden. Es ist aber unzumutbar, dass der Bodenleger überprüft, welche Befestigungsmittel in welchem Abstand über die gesamten Flächen verwendet wurden. Aber auch hier hatten Gerichte völlig falsche Vorstellungen von der Schuldfrage. Bei dieser Problematik gibt es leider immer wieder Fälle, die zu großem Schaden führen. Werden beispielsweise Holzwerkstoffplatten auf Dielenböden/Holzbalkendecken nur genagelt, werden sich durch die Nutzung und die damit verbundenen Schwingungen die Nägel allmählich aus dem Untergrund und den Platten nach oben ziehen und im Oberbelag abzeichnen. Ein solcher Mangel hat die komplette Neuverlegung des Oberbelags zur Folge. Beispielhaft einige Aussagen der Holzwerkstoffhersteller zu den Befestigungsmitteln. Ein OSB-Plattenhersteller sagt, geeignet sind geradschaftige Holzschrauben oder Schnellbau-/Spanplattenschrauben, jeweils mit Vollgewinde. Ein weiterer Plattenhersteller schreibt in seiner Verlegeanleitung: Die Befestigung der Platten mit den Lagerhölzern erfolgt mittels Holzschrauben (Plattenschrauben). Im Stoßbereich sind die Schrauben im Abstand von maximal 15 cm, im sonstigen Plattenbereich im Abstand von maximal 30 cm einzubringen. Glattschaftige Nägel, beharzte Klammern, Schraubnägel, Schlagschrauben usw. sind wegen der geringen Auszugswiderstände nicht zu empfehlen. Ein weiterer OSB-Plattenhersteller schreibt: In tragenden Konstruktionen sind für die OSB-Platten korrosionsbeständige Befestigungsmittel, zum Beispiel aus verzinktem, nicht rostendem Stahl einzusetzen. Flachkopfnägel mit Ringnut, Schraubnägel oder Rillennägel haben eine größere Haltekraft und sind Nägeln mit glattem Schaft vorzuziehen. Die Befestigungsmittel sollten folgende Abstände haben: am Rand 5 dn, untereinander außen 200 mm und in der Plattenmitte 400 mm. Ein anderer Hersteller empfiehlt spezielle Verlegeschrauben, zum Beispiel Senkkopf T-Star Plus von Spax o. Ä. Diese Aussagen sollen demonstrieren, dass man unmöglich den Bodenleger dafür verantwortlich machen kann, wenn der Plattenleger falsche Befestigungsmittel eingesetzt hat und falsche Abstände zwischen den Befestigungsmitteln vorliegen. Das kann der Bodenleger nicht prüfen und auch nicht beurteilen.
  • Die Holzwerkstoffplatten sollten im Versatz verlegt sein. Der Versatz sollte etwa ein Drittel der Plattenlänge betragen. Häufig wird auch ein Fugenversatz von 30 bis 40 cm verlangt. Kreuzfugen müssen vermieden werden, da diese sich später im Oberbelag abzeichnen können und in der Verlegeeinheit nicht genügend Stabilität bieten. Diesen Versatz muss der Bodenleger prüfen. Wird dieser Versatz nicht eingehalten, muss der Verleger der Platten nacharbeiten.
  • Holzwerkstoffplatten müssen bei der schwimmenden Verlegung auf mineralischen Estrichen mit einer dampfbremsenden Folie vor möglicher aufsteigender Untergrundfeuchte geschützt werden. Geeignet sind beispielsweise 0,2 mm dicke Polyethylenfolien, die unter die Platten zu verlegen sind und im Stoßbereich überlappt oder verklebt und an den Rändern hochgezogen werden. Das Hochziehen der Folie im Randbereich sollte 10 cm betragen, ist somit für den Bodenleger sichtbar und kann von ihm kontrolliert werden. Bei besonders kritischen Räumen kann eine etwa 1,2 mm dicke PVC-Folie zweckmäßig sein.

Bei der Verlegung von PVC-, CV-, Design-, Elastomer- und Gummibelägen, also bei allen elastischen Belägen, sollte grundsätzlich grundiert und gespachtelt werden, beispielsweise um sich durchzeichnende Stoßfugen zu vermeiden. Zur flächigen Spachtelung sollten ausschließlich spannungsarme Spachtelmassen verwendet werden, wie Calciumsulfat-, Reaktionsharz- und Dispersionsspachtelmassen. Reaktionsharzgrundierungen bieten immer die größte Sicherheit, da die Oberflächen besonders bei OSB-Platten kritisch sein können.

Werden Holzwerkstoffplatten einer sehr intensiven Wärmebelastung ausgesetzt, kommt es zur Fugenbildung zwischen diesen Platten. In deren Folge entstehen Blasen und Beulen im Belag, im Extremfall zerreißen die dabei entstehenden Spannungskräfte die Spachtelmasse und den Oberbelag.

Im Kommentar des Bundesverbandes Estrich und Belag zur DIN 18365 Bodenbelagarbeiten ist ein Hinweis zu den Risiken bei Spanplatten als Verlegeuntergrund nachzulesen. Hier heißt es: Spanplatten sind als Verlegeuntergrund nur bedingt geeignet. Bei ihrem Einsatz als Unterboden müssen die materialspezifischen und statischen Eigenschaften berücksichtigt werden. Wegen der fehlenden Möglichkeit einer vor Ort handwerklich durchzuführenden Feuchtemessung von Holzspanplatten muss empfohlen werden, im Zweifel stets eine Überprüfung nach der Darr-Methode vornehmen zu lassen. Spanplatten, OSB-Platten und andere Holzwerkstoffplatten sind keine Unterlagen im Sinne der Norm.

Wolfram Steinhäuser

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