28.03.2017 | Fachthemen Seite 98-101 in Ausgabe 3/2017

»Vervliest« nochmal!

Fugenbildung bei Nadelvlies-Bodenbelägen.

Nadelvlies-Bodenbeläge sind robuste Bodenbeläge, welche insbesondere im Büro/Office-Bereich gern eingesetzt werden und sich aufgrund ihrer Robustheit auch entsprechend bewährt haben. Unabhängig davon treten in der Praxis von Fall zu Fall immer wieder Fugenöffnungen zwischen Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen auf, welche dann zu Irritationen oder gar Streitigkeiten führten. Es darf bereits vorweggenommen werden, dass die Fugenöffnungen zwischen Nadel­vlies-Bodenbelagsbahnen nicht allein in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers Bodenbelags­arbeiten fallen. Vielmehr sind die Ursachen für Fugenbildungen/-öffnungen deutlich vielschichtiger.

Es ist wohl unstrittig, dass Endver­braucher deutlich sichtbare Fugen zwischen einzelnen Nadelvlies-Boden­belagsbahnen nicht wünschen und insbesondere nicht erwarten, wenn vorher diesbezüglich keine technische Auf­klärung erfolgt. Normen und Spe­zifikationen helfen sicherlich dem ­Hersteller, ein den technisch zuge­sicherten Eigenschaften entsprechendes Produkt zu produzieren und zu ­liefern. Sie helfen gegebenenfalls auch Sachverständigen bei der Beurteilung und Bewertung von Beeinträchtigungen.
Im Rahmen der Beanstandungsbearbeitung zwischen Endkunden und Verarbeiter sind Normen/Spezifikationen jedoch selten hilfreich, da die Anfor­derungen und Werkstoffprüfnormen in aller Regel nicht sachlich richtig ­verstanden werden. Trotzdem sollten auch einem Verarbeiter bzw. Auf­tragnehmer Bodenbelagsarbeiten die Normen und Spezifikationen für die Bodenbelagarten, welche in seinem Unternehmen verlegt werden bzw. zum Einsatz kommen, bekannt sein.

Für Nadelvlies-Bodenbeläge war dies früher die DIN EN 1470 »Textile Bodenbelägen – Einstufung von Nadelvlies-Bodenbelägen, ausgenommen Pol­vlies­beläge«. Heute werden auch Nadelvlies-Bodenbeläge in der DIN EN 1307 »Textile Bodenbeläge – Einstufung« berücksichtigt. Es existiert also mit der DIN EN 1470 keine separate Norm mehr für Nadelvlies-Boden­beläge, genau so wenig wie mit der DIN EN 1307 eine separate Norm für Polteppichböden. Vielmehr wurden die textilen Bodenbeläge und somit auch Polteppichböden und Nadelvlies-Bodenbeläge einheitlich in der DIN EN 1307 »Textile Bodenbeläge – Einstufung« aufgenommen und spezifiziert.

Von links oben nach rechts untenPraxisbeispiel
In einem Bürogebäude wurden durch den Auftragnehmer Bodenbelags­arbeiten nach entsprechenden Untergrundvorbereitungsmaßnahmen Nadelvlies-Bodenbeläge vollflächig geklebt. Zu diesem Zweck wurden die Untergründe zunächst unter Verwendung einer auf Calciumsulfat basie­renden Spachtelmasse vollflächig gespachtelt. Anschließend wurden die anthrazitfarbenen Nadelvlies-Bodenbeläge vollflächig geklebt verlegt. Nach Fertigstellung der Bodenbelags­ebenen wurden diese zunächst abgedeckt (geschützt), wie dies im Objektgeschäft durchaus üblich ist. Nach ei­nigen Wochen wurden dann die Abdeckmaterialien wieder entfernt. Nach dem Ent­fernen der Abdeckmaterialien war die Verwunderung groß, denn die Nadel­vlies-Bodenbelagsebenen zeigten zwischen den einzelnen Bodenbelags­bahnen zum Teil deutlich sichtbare Fugen­öffnungen. Zunächst einmal war feststellbar, dass sich die calciumsulfatgebundenen Untergründe (heller Untergrund) zwischen den anthrazitfarbenen Bodenbelagsbahnen (dunkler Bodenbelag) überproportional deutlich zeigten und abzeichneten (Foto 1). Die Fugenbreiten zwischen den einzelnen Bodenbelagsbahnen waren mit bis zu ca. 2,0 mm feststellbar (Foto 2). Ein »Schwärzen« des hellen Untergrundes mag zwar nicht sach- und fachgerecht erscheinen, ist jedoch ein wirksames Mittel, um die Sichtbarkeit der Fugen durch den hellen Untergrund deutlich zu minimieren (Foto 3). Letztendlich waren insbesondere in den Nahtkantenbereichen auch handwerkliche Fehlklebungen des Bodenbelags feststellbar (Foto 4). Die raumklimatischen Bedingungen wurden mit 20 Grad Celsius und 32,6 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit gemessen und festgestellt, wobei angabegemäß auch relative Luftfeuchtigkeiten von 28 Prozent offensichtlich über einen längeren Zeitraum vorlagen.

Ursachen für Fugenöffnungen
Für Fugenöffnungen zwischen Nadel­vlies-Bodenbelagsbahnen kommen un­terschiedliche und vielschichtige Ur­sachen infrage. Nach Einschätzung des Verfassers haben folgende Faktoren einen Einfluss auf Fugenbildungen zwischen Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen, wobei die hier aufgeführten Beispiele keinen Anspruch auf Vollständigkeit stellen:

■ Auswahl des Bodenbelags hinsichtlich Konstruktion (einschichtig oder mehrschichtig) und Materialzusammensetzung (Polyamid reagiert auf Luftfeuchtigkeit)
■ Beachtung der raumklimatischen Bedingungen im Rahmen der Ver­legung des Bodenbelags
■ Aufklärung (nachweislich) des Endverbrauchers/Nutzers über das Raumklima auch im Rahmen der späteren Nutzung
■ Beachtung der Verlegeanleitung der Hersteller
■ Beachtung der Materialfeuchte des Bodenbelags einhergehend mit dem Akklimatisieren der Ware vor der Verlegung
■ Beachtung der jeweiligen Klebstoffempfehlung und Einsatz eines geeigneten Klebstoffs
■ sach- und fachgerechte Untergrundvorbereitung und insbesondere Herstellung einer ausreichend dicken und gleichmäßig saugenden Spachtelmassenschicht
■ Vorsicht bei direkter Sonneneinstrahlung!

Diese Beispiele zeigen, dass die Ur­sachen für Fugenbildungen innerhalb von Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen vielschichtig sein können. Häufig ist in der Praxis zu beobachten, dass meh­rere dieser möglichen Schadensursachen vor Ort zutreffen und erst in der Addition das auffällige Fugenbild verursacht haben.

Bewertung des Fugenbildes
Regelmäßig kommt es vor, dass im iff-Institut für Fußbodenbau Anrufe eingehen, in denen gefragt wird, wie breit Fugen innerhalb von Bodenbelägen und somit auch innerhalb von Nadel­vlies-Bodenbelagbahnen sein dürfen.

Es muss an dieser Stelle nochmals deutlich darauf hingewiesen werden, dass es normative Vorgaben für Fugenbreiten nicht gibt. Eine Spezifikation wird sich im Rahmen von Werkstoffprüfnormen nicht mit dem Zustand des später verlegten Bodenbelags befassen und folgerichtig auch keine Fugen­öffnungen vorgeben. Allerdings machen aktuelle Normen für Bodenbeläge und somit auch speziell für Nadel­vlies-Bodenbeläge deutlich, dass im Rahmen der Maßbeständigkeit Anforderungen an den Schrumpf von maxi­mal < 1,2 Prozent in jede Richtung bestehen.

Werkstoffprüfnormen geben defi­nierte klimatische Bedingungen vor, unter denen die Prüfmaßnahmen stattfinden, welche jedoch nicht zwangsläufig mit der Praxis übereinstimmen müssen. Die Werte in Werkstoffprüfnormen geben jedoch deutliche Hinweise darauf, dass mit Maßänderungen und somit auch mit einem Schrumpf des Bodenbelags zu rechnen ist.

Gerade bei Nadelvlies-Bodenbelägen aus Polyamidfasern oder mit einer Nutzschicht aus Polyamidfasern ist zu berücksichtigen, dass Polyamid selbst auf die raumklimatischen Bedingungen reagiert und somit bei hohen Luftfeuchtigkeiten auffeuchtet/quillt bzw. bei niedrigen Luftfeuchtigkeiten rücktrocknet bzw. schwindet.

Wird ein Nadelvlies-Bodenbelag also bei 75 bis 80 Prozent relativer Luftfeuchtigkeit verlegt, so muss sich in den späteren Wintermonaten und beheizten Räumen bei Luftfeuchtigkeiten um 30 Prozent niemand wundern, dass eine Rücktrocknung und somit ein Schrumpf des Bodenbelags stattfindet.

Wenn auch keine normativen Vor­gaben und Spezifikationen für das Fugenbild von Nadelvlies-Bodenbelags­ebenen bestehen, so ist doch Anfang des Jahres ein Hinweisblatt des Zen­tralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) mit dem Titel »Bewertung des Nahtbildes von verlegten Nadelvlies-Bodenbelägen« veröffentlicht worden. Es ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass neben dem ZVPF an dem Hinweisblatt auch der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) und der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR) sowie die Technische Kom­mis­sion Bauklebstoffe (TKB), der Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) und der Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz mitgewirkt haben.

Insofern kann zunächst einmal ausgesagt werden, dass dieses Hinweisblatt offensichtlich breite Zustimmung gefunden hat. Es sollte jedoch auch jedem Verarbeiter und Verbraucher klar sein, dass Hinweisblätter keinen gesetzgebenden Charakter haben. Das Hinweisblatt richtet sich insbesondere an Verarbeiter und Nutzer, um ihnen Hinweise zur Bewertung des Naht­bildes zu geben.

Gleichzeitig – so steht es im Anwendungsbereich – liefert es Grenzwerte für Fugenbreiten und erläutert, wann gegebenenfalls ein Sachverständiger zur Beurteilung herangezogen werden sollte. Weitergehend sind in dem Hinweisblatt auch die Einflussfaktoren auf zum Beispiel Fugenbildungen von Nadelvlies-Bodenbelägen aufgeführt.

Bezogen auf die Bewertung von Fugenöffnungen ist unter Anwendungsbereich Folgendes nachzulesen:

■ Auftraggeber von Nadelvlies-Boden­belagsarbeiten erwartet die Herstellung einer Fläche ohne störende und wahrzunehmende Fugen. Naht­fugen von bis zu 0,2 mm sind – selbst bei größter Sorgfalt – handwerklich bedingt nicht auszuschließen und bei ­üblicher Beleuchtung und üblichem Lichteinfall unauffällig. Sie sind daher als handwerkliche Leistung zu akzeptieren.
■ Nahtfugen zwischen 0,2 und 1,0 mm bedürfen einer gutachterlichen Bewertung, inwieweit sie entsprechend der nachfolgend aufgeführten Materialeigenschaften und Einflussfaktoren außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers entstanden sind und somit vom Auftraggeber zu akzeptieren wären.
■ Nahtfugen über 1,0 mm sind grundsätzlich als nicht fachgerecht zu bewerten.

Hinweis und Fazit des Verfassers
Gerade bei Nadelvlies-Bodenbelägen mit einer Nutzschicht aus Polyamid­fasern hat der Verfasser in der Praxis häufig Fugen > 1,0 mm vorgefunden. Hierbei waren nicht immer handwerkliche Fehlleistungen des Verarbeiters feststellbar oder offensichtlich. Insofern sieht der Verfasser den letzten Satz »Nahtfugen über 1,0 mm sind grundsätzlich als nicht fachgerecht zu bewerten« höchst kritisch. »Nicht fachgerecht« klingt wie »schlecht verlegt«.

Dies muss jedoch nicht immer tatsächlich der Fall sein. Aus den zuvor genannten Gründen muss das Hinweisblatt als Information und Arbeitshilfe angesehen werden. Eine finale und korrekte Beurteilung und Bewertung obliegt jedoch dem jeweils beauftragten Sachverständigen, nicht zuletzt, da auch Art der Nutzung der Räumlich­keiten, vor Ort vorherrschende Lichtverhältnisse, Farbe/Design des Bodenbelags und viele weitere Sachverhalte einen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung haben.

Fugenöffnungen zwischen Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen sind nicht immer sicher zu vermeiden. Es gibt vielschichtige Einflussfaktoren, welche einen Einfluss auf das Nahtbild der Nadel­vlies-Bodenbelagsebenen haben. Unterschiedliche Einflussfaktoren, wie in diesem Artikel aufgezählt, aber auch im Hinweisblatt des ZVPF benannt, sind im Rahmen der Verarbeitung zu beachten. Unabhängig davon können Materialzusammensetzung und Kon­struk­tion des Bodenbelags einher­gehend mit den raumklimatischen ­Bedingungen auch außerhalb des Einflussbereiches des Verarbeiters Fugenöffnungen zwischen Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen verursachen. Dem Verarbeiter muss unbedingt empfohlen werden, gegebenenfalls die Farbe des Untergrundes (Spachtelarbeiten) auf die Farbe des Bodenbelags abzustimmen. Helle, calciumsulfatgebundene Spachtelmassen sind bei anthrazitfarbenen Bodenbelägen zweifels­ohne gut sichtbar.

Weitergehend muss dem Verarbeiter auch empfohlen werden, dass er – wie dies bei Parkettböden eigentlich üblich ist – auch bei Nadelvlies-Bodenbelägen eine Reinigungs- und Pflegeanleitung rechtzeitig und nachweislich übergibt, welche entsprechende Hinweise auf das im Rahmen der Nutzung einzuhaltende Raumklima beinhalten.

Last, but not least kann durch den Verfasser nur empfohlen werden, sich nicht immer auf genaue Toleranzen und Zahlenwerte festzulegen. Warum die Grenze der Toleranz für Fugenöffnungen zwischen Nadelvlies-Bodenbelagsbahnen gerade bei 1,0 mm liegen soll, ist dem Verfasser nicht klar und wird letztendlich in keinen technischen Informationen genau beschrieben.

Torsten Grotjohann

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