Wandfeuchte prüfen – aber wie?

Maler, Parkett-, Boden- und Fliesenleger dürfen bekanntlich erst dann ihre Bauleistungen ausführen, wenn die Untergründe belegereif sind. Deshalb müssen die Verarbeiter die mineralischen Untergründe vor Beginn ihrer Arbeiten auf deren Feuchtegehalt prüfen. Der Handwerker muss schriftlich Bedenken anmelden, wenn der Untergrund nicht ausreichend trocken (belegereif) ist und der Bauherr die Ausführung der Arbeiten auf den nicht belegereifen Untergrund verlangt. Die Folgen der Ausführung von Bauleistungen auf nicht belegereifen Untergründen sind hinlänglich bekannt und müssen dem Auftraggeber als Bestandteil der Bedenkenanmeldung schriftlich mitgeteilt werden. Das trifft auch auf das Anbringen von Sockelleisten zu.
In der Fachpresse wurde im Februar 2007 ein Beitrag veröffentlicht, der die rechtliche Seite eines Schadensfalles behandelt. Kunststoffummantelte Fußbodenleisten wurden auf einen mineralischen Putzuntergrund angebracht, der offensichtlich nicht ausreichend trocken war. Es kam zu Verformungen und Ablösungen der Fußbodenleisten. Der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten wurde durch das OLG Köln zur Mängelbeseitigung aufgefordert, obwohl der Auftragnehmer unter Hinweis auf die DIN 18365 einwand, dass er nur den Boden und nicht auch die Wände auf Restfeuchtigkeit überprüfen müsse. Das OLG Köln begründet das Urteil vom 8. Februar 2006 – 11 U 93/04: »Der Auftragnehmer haftet, weil er die ihm obliegenden Prüf- und Hinweispflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B verletzt hat. Richtig ist zwar, dass die DIN 18365 in Abschnitt 3.1.1 eine Prüfpflicht hinsichtlich der Wandflächen nicht aus- drücklich vorsieht. Der Umfang der Prüfpflicht wird durch die DIN aber nicht abschließend, sondern nur beispielhaft umschrieben. Für alle Faktoren, die sich unmittelbar auf die Qualität der Werkleistung auswirken können, obliegt dem Werkunternehmer in vollem Umfang die Prüfpflicht.«
Aus bautechnischer Sicht ist die Problematik – Wandfeuchte – besonders für die Parkett-, Boden- als auch für die Fliesenleger ein nicht zu unterschätzender Faktor. Bekanntlich werden Estriche erst nach der Ausführung der Putzarbeiten eingebaut. »Normale« mineralische Estriche brauchen bis zum Erreichen der Belegereife etwa vier bis fünf Wochen. Während dieser Trocknungszeit sind die 1 bis 2 cm dicken Innenputze ebenfalls in der Regel auf ihre Belegereife heruntergetrocknet. Aus Zeitgründen werden immer häufiger Schnellbauestriche eingebaut, die teilweise bereits ein bis zwei Tage nach dem Einbau mit Oberbelägen belegt werden können. Kritisch kann es dann werden, wenn die Schnellbauestriche sofort nach der Belegereife des Schnellbauestrichs mit Oberbelägen belegt und anschließend die Sockelleisten ebenso schnell auf dem frischen mineralischen Wandputz angebracht werden.
Die Fußbodenabdichtung und die waagerechte Abdichtung der Innen- und Außenwände müssen so ausgeführt sein, dass ein Feuchtigkeitsdurchtritt ausgeschlossen ist. Sind diese Abdichtungen defekt oder nicht vorhanden, kann Feuchtigkeit in den Innen- und Außenwänden aufsteigen und die bekannten Schäden an den Sockelleisten verursachen. Auch und gerade deshalb müssen die Wände im Neu- wie im Altbau auf ihre Belegereife geprüft werden.
Prüfungen der Wandfeuchte
Die Folienmethode ist bei der Bewertung der Belegereife von Putzuntergründen vor der Ausführung von Tapezier- und Klebearbeiten die offiziell zugelassene und von den Sachverständigen anerkannte Prüfmethode. Die Folienmethode auf Putzuntergründen ist in gleicher Weise wie bei der Folienzwischenprüfung bei mineralischen Heizestrichen durchzuführen. Eine ca. 50 x 50 cm große PE-Folie wird auf den Putzuntergrund aufgelegt und die Ränder mit Klebeband abgeklebt. Zeigen sich nach ca. 24 Stunden keine Feuchtespuren unter der Folie, gilt der Putzuntergrund als belegereif für die Ausführung der Tapezier- und Klebearbeiten. Diese Prüfung ist bekanntlich bei Heizestrichen nur eine Zwischenprüfung, die Belegereife muss auch bei Heizestrichen mit dem CM-Gerät vor der Ausführung der Oberbelagsarbeiten ermittelt werden. Die Folienmethode kann bei der Bewertung der Belegereife der Wanduntergründe für das Anbringen von Sockelleisten ebenfalls nur als Zwischenprüfung angesehen werden. Aus bautechnischer Sicht bleiben beispielsweise folgende Fragen offen, da es hierfür keine verbindlichen Richtlinien, Vorgaben oder Merkblätter für die Bewertung der Belegereife von Wanduntergründen gibt:
- Wie ist der Feuchtegehalt dieser Untergründe zu ermitteln?
- Wie »tief« muss der Auftragnehmer die Wandfeuchte messen?
- Welchen Feuchtegehalt müssen die verschiedenen mineralischen Wanduntergründe besitzen, um die erforderliche Belegereife zu gewährleisten?
Der Auftragnehmer für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten muss die Belegereife der Wände im Sockelbereich im Neubau wie auch im Bestand unmittelbar vor dem Anbringen der Sockelleisten prüfen oder schriftlich Bedenken beim Bauherrn anmelden, wenn diese Prüfung nicht möglich ist. Der zulässige Feuchtegehalt eines mineralischen Untergrundes, die Belegereife, ist dann erreicht, wenn der Feuchtegehalt des mineralischen Untergrundes Werte angenommen hat, die nach den allgemeinen Erfahrungen nicht zu Schäden an den Oberbelägen und den Sockelleisten führen.
Zur Ermittlung des Wassergehalts der mineralischen Wanduntergründe stehen wie für die mineralischen Estriche zwei Untersuchungsmethoden zur Verfügung:
1. Direkte Verfahren
Direkte Verfahren setzen immer zerstörerische Eingriffe in die Bausubstanz voraus.
1.1 Darr-Methode
Die Darr-Methode ist die genaueste aller Feuchteprüfungen, es ist die einzige Methode, mit deren Hilfe der Baustoff-Wassergehalt quantitativ exakt bestimmbar ist. Die Darr-Methode ist jedoch keine gewerbeübliche Prüfmethode. Da der Handwerker nur zur Prüfung der Feuchte mit gewerbeüblichen Geräten verpflichtet ist, scheiden für ihn Darr-Feuchtemessungen zur Ermittlung der Belegereife aus. Werden Darr-Prüfungen erforderlich, muss der Bauherr/Auftraggeber diese Prüfungen an dafür autorisierte Einrichtungen bzw. Sachverständige in Auftrag geben und die Kosten tragen.
1.2 CM-Methode
Die Feuchtemessung mit dem CM-Gerät muss jeder Handwerker beherrschen. In der Fachliteratur werden eindeutige Aussagen darüber gemacht, welche Grenzwerte für die Belegereife mineralischer Estriche einzuhalten sind und wie die Probenahme zu erfolgen hat. Diese allgemein verbindlichen Aussagen gibt es bedauerlicherweise für Wanduntergründe nicht. Wie »tief« muss der Handwerker die Feuchte in den Wänden messen? Beispielsweise nur den Wandputz bis zum aufgehenden Mauerwerk oder auch noch das Mauerwerk selbst?
1.3 KRL-Methode
Das KRL in dem Begriff »KRL-Methode« steht für korrespondierende relative Luftfeuchte. Es bezeichnet die Gleichgewichtsfeuchte, die sich in einem geschlossenen System in der Luft einstellt, wenn in diesem System eine wasserhaltige Probe, wie beispielsweise ein mineralischer Untergrund, gelagert wird. Die DIN EN 17688, veröffentlicht im November 2022, beschreibt Prüfverfahren zur Messung der Luftfeuchte im, beim oder von einem mineralischen Untergrund. Die materialunabhängige Information über die Feuchteaktivität ist ein wesentlicher Vorteil der KRL-Methode, besonders im Hinblick auf die zahlreichen verschiedenen Untergründe, die im Wandbereich anzutreffen sind. Die chemische Zusammensetzung des Untergrundes und das Material spielen bei diesem Messverfahren keine Rolle.
2. Indirekte Verfahren
Diese Verfahren liefern im Gegensatz zu den direkten Verfahren mehr oder weniger brauchbare qualitative Ergebnisse. Deshalb werden Messgeräte, die auf einem indirekten Verfahren basieren, auch nur zur Orientierung eingesetzt. In der Fachliteratur heißt es deshalb auch: »Andere Messmethoden dienen trotz anderslautender Aussagen einiger Gerätehersteller bei Calciumsulfat- und Zementestrichen ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung feuchter Flächen.« Es ist deshalb sehr riskant, aus den mit indirekten Verfahren – wie Widerstandsmessverfahren, Kapazitives elektrisches Feld, Mikrowellenverfahren – gewonnenen Anzeigewerte auf den tatsächlichen Baustoff-Wassergehalt zu schließen.
2.1 Widerstandsmessverfahren
Zur Bestimmung des Feuchtegehalts von Baustoffen gibt es eine große Anzahl von Messgeräten nach der Widerstandsmethode. Bei dieser Messmethode können außer Wasser auch andere Faktoren die Leitfähigkeit beeinflussen und so das Messergebnis verfälschen. In der Praxis werden Messgeräte nach der Widerstandsmethode zur Ermittlung der Baufeuchte von Wänden sehr häufig eingesetzt. Trotzdem bleibt es fraglich, ob vor Gericht diese Messungen anerkannt werden.
2.2 Kapazitives elektrisches Feld
Das bekannteste dielektrische Gerät ist die sogenannte »Kugelkopf-Hydromette«. Ebenso wie bei der Widerstandsmessung beeinflussen Rohdichte, Salze, Metalle und Hohllagen zwischen Bauteilschichten die Anzeigewerte bei diesem Verfahren.
2.3 Mikrowellenverfahren
Von den zerstörungsfreien Verfahren ist das Mikrowellenverfahren am ehesten geeignet, einigermaßen verlässliche qualitative Erkenntnisse bezüglich des Baustoff-Wassergehalts zu erlangen. Die Eindringtiefe beträgt ca. 20 bis 30 cm. Die Anzeigewerte werden bei diesen Verfahren durch Metalle sowie bei mehrschichtigen Bauteilen durch deutliche Rohdichte-Unterschiede der einzelnen Schichten verfälscht.
Grundsätzliche Hinweise zur Belegereife von Wanduntergründen
Zur Beurteilung der Belegereife von Wanduntergründen muss der Verarbeiter zuerst einmal wissen, auf welchen Wanduntergründen er die Sockelleisten anbringen soll. Im Neubau ist es auf jeden Fall sicherer, beim Auftraggeber, Architekten, Bauleiter oder beim Putzer nachzufragen, welcher Putz aufgebracht wurde und aus welchen Baustoffen die aufgehenden Wände bestehen, auf die der Putz aufgetragen wurde.
Wandputze werden analog zu den mineralischen Estrichen mit den gleichen Bindemitteln unter Beimischung von Anmachwasser hergestellt. Deshalb sind beim Wandputz annähernd die gleichen werkstoffspezifischen Eigenschaften zu erwarten wie bei mineralischen Estrichen. Das Trocknungsverhalten der neuen Wandputze ist dem der mineralischen Estriche ähnlich. Die zahlreichen Bindemittelkombinationen (verschiedene Herstellerrezepturen) ermöglichen jedoch auch andere bauspezifische Trocknungs- bzw. Aushärtezeiten. Hier sind die Herstellerangaben bindend und müssen unbedingt erfragt werden. Im Bestand wird das schwieriger, wie die Baupraxis immer wieder zeigt. Im Altbau gehen die Handwerker in der Regel davon aus, dass die Innen- und Außenwände aufgrund der langen Standzeit ausreichend trocken sind. Aber Vorsicht bei fehlenden oder defekten Abdichtungs- und Sperrschichten in den aufgehenden Wänden und Bodenplatten. Durch nachschiebende Feuchte können sich auch im Altbau die Wände so stark auffeuchten, dass es zu Schäden an den Sockelleisten kommen kann.
Laborspezifische Analyseverfahren bieten gemeinsam mit Darr-Prüfungen bei der Feststellung der Wandfeuchte immer die größte Sicherheit.
Gipsputze/Zementputze
Bei den in Deutschland üblichen Innenputzen kann man davon ausgehen, dass ca. 95 Prozent aller Neuputze aus Maschinengipsputz bestehen. Auf diesen Neuputzen können in der Regel etwa vier bis sechs Wochen nach der Ausführung der Putzarbeiten die Tapezierarbeiten ausgeführt und die Sockelleisten angebracht werden. Nach den Erfahrungen eines namhaften Herstellers des Maschinengipsputzes sind bei Feuchtigkeitswerten des Gipsputzes von unter einem Masse-Prozent keine Schäden beim Anbringen der Sockelleisten zu erwarten. Dieser Wert hat jedoch keinen allgemein verbindlichen Charakter. Nach den Angaben dieses Herstellers können die Feuchtewerte der Gipsputze auch mit dem CM-Gerät ermittelt werden, in gleicher Weise wie die Messungen mit dem CM-Gerät bei Calciumsulfat-/Calciumsulfatfließestrichen.
Werden auf einen Maschinengipsputz mit einem Feuchtegehalt von kleiner gleich 0,25 bis 0,30 Masse-Prozent (kleiner gleich 0,5 CM-Prozent) Sockelleisten angebracht, ist der Verarbeiter auf der absolut sicheren Seite. Beim Maschinengipsputz kann der Feuchtegehalt mit dem CM-Gerät ermittelt werden. Hier sollte jedoch Rücksprache mit dem Hersteller des Maschinengipsputzes genommen werden. An dieser Stelle sei an die Korrelation bei Calciumsulfat- bzw. Anhydritestrichen erinnert, das bedeutet, 1 CM-Prozent ist hier 1 Darr-Prozent. Diese Korrelation ist auch auf den Maschinengipsputz übertragbar.
Bei Zementputzen und Bindemittelkombinationen ist ebenfalls beim Hersteller nachzufragen. Die Ermittlung der Feuchtegehalte mittels der Darr-Methode bietet immer die größte Sicherheit.
Nicht verputzte neue Betonwände
Aufgehende, nicht verputzte neue Betonwände werden in der Regel verspachtelt oder verbleiben als sogenannter Sichtbeton. An diesen Wänden sind ebenfalls Sockelleisten anzubringen. Auch wenn diese Wände nach beiden Seiten austrocknen können, beträgt die Trocknungszeit des Betons häufig ein Jahr und länger. Wie bei Betondecken auch ist eine aussagefähige Messung des Feuchtegehalts mit gewerbeüblichen Messgeräten bei Betonwänden nicht möglich. Feuchtemessungen können nur mittels der Darr-Methode ausgeführt werden. Die Prüfung der Trockenheit der Betonwände ist somit keine Prüfpflicht des Handwerkers. Werden auf diese jungen Betonwände Sockelleisten angebracht, können Mängel und Schäden an den Sockelleisten, wie beispielsweise Aufwölbungen oder Ablösungen, nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber muss deshalb durch geeignete planerische Maßnahmen dafür sorgen, dass die Feuchte aus den Betonwänden den Klebstoff und die Sockelleisten nicht beeinträchtigen. Das ist beispielsweise mit geeigneten Reaktionsharzgrundierungen möglich.
Trockenwände
Bei Trockenwänden kann der Verarbeiter in der Regel davon ausgehen, dass diese Wände ausreichend trocken sind, um darauf schadensfrei Sockelleisten zu befestigen. Der Feuchtegehalt dieser Wände kann nur mittels der Darr-Methode festgestellt werden. Diese Prüfung als auch die Bewertung, ob die Trockenwände belegereif sind, muss im Zweifelsfall von einem Sachverständigen oder einer anderen, dafür autorisierten Einrichtung in Abstimmung mit dem Hersteller der Trockenwände erfolgen.
Sonderfall – Kühlen mit Wandflächensystemen
Werden mit einem Flächenheizung- und Flächenkühlsystem die Wände oder der Fußboden gekühlt, muss grundsätzlich bereits bei der Planung der eventuell entstehenden Kondenswasserbildung erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Das sogenannte »Schwitzwasser« entsteht an der Oberfläche von Wänden (übrigens auch auf der Oberfläche von Fußböden), wenn der Taupunkt unterschritten wird. Das in Flächenheizung-und Flächenkühlsystem zirkulierende Wasser darf auf keinen Fall die Taupunkttemperatur an der zu kühlenden Oberfläche unterschreiten. Ansonsten entsteht »Schwitzwasser«, das die Sockelleisten zum Quellen bringt, es entstehen Aufwölbungen und Ablösungen der Sockelleisten.
Fazit
Aus rechtlicher Sicht ist es immer dann für den Verarbeiter zwingend notwendig, schriftlich Bedenken anzumelden, wenn Zweifel an der für das Anbringen der Sockelleisten erforderlichen Belegereife der Wanduntergründe bestehen. Aus bautechnischer Sicht wären verbindliche Aussagen zur Belegereife der Wanduntergründe wünschenswert, wie beispielsweise zur Belegereife von mineralischen Estrichen.
Feuchtemessungen an Wänden müssen immer schriftlich dokumentiert sein, beispielsweise in Form eines Messprotokolls ähnlich wie bei Feuchtemessungen an mineralischen Estrichen. Im Altbau, aber auch im Neubau können waagerechte und senkrechte Abdichtungen defekt, nicht fachgerecht ausgeführt oder nicht vorhanden sein. Die Folgen sind dann in der Regel nachschiebende Feuchtigkeit in den aufgehenden Wänden, verbunden mit Mängeln und Schäden an Sockelleisten, wie Aufquellungen, Aufwölbungen, Ablösungen usw. Für diese Mängel und Schäden haftet der Verarbeiter nicht, wenn zum Zeitpunkt des Anbringens der Sockelleisten die Wände belegereif waren und der Verarbeiter die Prüfung der Belegereife schriftlich nachweisen/dokumentieren kann oder wenn er schriftlich Bedenken angemeldet hat.
Wolfram Steinhäuser




