Wie sinnvoll ist die Gitterritzprüfung?
Die Prüfung der Oberfläche von mineralischen Untergründen.
Vor der Durchführung von Bodenbelags- und Parkettarbeiten hat der Auftragnehmer im Sinne der VOB Teil C DIN 18365 »Bodenbelagarbeiten« oder DIN 18356 »Parkettarbeiten« den Untergrund zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüf- und Hinweispflichten ist auch eine Überprüfung der Oberfläche erforderlich.
Die Prüfung der sogenannten »Oberflächenfestigkeit« dient insbesondere der Feststellung von losen/labilen Zonen auf der Oberfläche des mineralischen Untergrundes, aber auch von Sedimentationen bis harten Schalen und insbesondere der Eignung der Oberfläche des Untergrundes zur Aufnahme der nachfolgenden Verlegewerkstoffe und Nutzbeläge.
In den unterschiedlichen Fachbüchern und Kommentaren/Erläuterungen zu den bereits genannten Normen, aber auch in verschiedenen Merkblättern der Branche werden gewerkeübliche Prüfmaßnahmen an der Oberfläche des mineralischen Untergrundes benannt.
Hierbei handelt es sich neben der unabdingbaren optischen Prüfung insbesondere um die sogenannte Gitterritzprüfung, die Drahtbürstenbehandlung und die Hammerschlagprüfung.
Jede Prüfung erfordert auch die entsprechende Bewertung
Häufig ist jedoch nicht allein die Durchführung der Prüfmaßnahmen von Bedeutung. Der Bodenleger bzw. Parkettleger muss auch dazu in der Lage sein, die ermittelten Prüfergebnisse richtig zu bewerten und einzuordnen und hieraus die korrekten Schlussfolgerungen zu ziehen.
Einfach ist dies sicherlich, wenn bereits beim Schleifen der Oberfläche des Untergrundes festgestellt wird, dass in einem überproportionalen Maße Schichten von der Oberfläche des mineralischen Untergrundes abgetragen werden (Fotos 1 und 2). Bei dem auf Foto 2 dargestellten Oberflächenbild des Estrichs nach den Schleifarbeiten wird wohl kein Boden- und Parkettleger ernsthaft auf die Idee kommen, dass hier eine übliche Dispersionsgrundierung als Haftvermittler und zur Staubbindung ausreicht, um eine genügende und dauerhafte Arretierung der nachfolgenden Schichten sicherzustellen.
Nicht zuletzt unter Berücksichtigung der vorgesehenen Art der Nutzung wird es auf der Oberfläche dieses Untergrundes unabdingbar erforderlich sein, einen Reaktionsharzvorstrich einzusetzen, um letztendlich die obere Estrichrandzone zu verfestigen.
Lässt sich die Oberfläche des Untergrundes ohne nennenswerten Kraftaufwand tief einritzen und es entsteht der Eindruck einer weichen Oberfläche, so ist dies in aller Regel ein sicheres Zeichen, dass zum einen eine intensive mechanische Untergrundvorbereitung (Schleifen, Fräsen, Strahlen) und ein ebenso intensives wie auch sorgfältiges Absaugen der Oberfläche unter Verwendung eines leistungsstarken Industriestaubsaugers erforderlich ist (Foto 3). Auch auf dieser Oberfläche wird letztendlich im Rahmen der Untergrundvorbereitung die Entscheidung eher auf ein Reaktionsharzvorstrichsystem und nicht auf eine handelsübliche Dispersionsgrundierung fallen.
In aller Regel sind jedoch Estriche mit einer deutlich besseren Oberflächenbeschaffenheit vorhanden, sodass die zuvor beschriebenen, deutlich erkennbaren Beeinträchtigungen in dieser Intensität nicht vorliegen.
Gitterritz und Drahtbürste
Es gibt insbesondere aus der Estrichbranche durchaus Stimmen, welche das Anritzen der Oberfläche des Estrichs unter Verwendung einer Stahlspitze als absurd bezeichnen. Bevor diese Sichtweise an den Pranger gestellt wird, sollte sich auch die Bodenleger- und Parkettlegerbranche sprichwörtlich »an die eigene Nase fassen« und überlegen, ob die Prüfmaßnahmen immer praxisbezogen richtig durchgeführt und insbesondere bewertet werden.
Es ist grundsätzlich bei einem mineralischen Untergrund nicht zwangsläufig zu erwarten, dass dieser im Rahmen einer Gitterritzprüfung nicht angeritzt werden kann. Gerade ungeübten Handwerkern muss in diesem Zusammenhang die Anschaffung und Nutzung eines sogenannten »Gitterritz-Prüfgeräts« empfohlen werden.
Dieses Gerät hat den Vorteil, dass die Kraft, welche auf die Nadel wirkt, über eine Federspannung gleichmäßig erzeugt wird, sodass hier unerwünschte Variablen von vornherein ausgeschlossen sind (Foto 4).
Beurteilt wird dann bei der Gitterritzprüfung – welche immer unter Verwendung der dazugehörigen Schablone durchgeführt werden sollte – insbesondere die Ritztiefe und die Tatsache, ob es in den Kreuzungsbereichen zu massiven Ausbrüchen gekommen ist.
Ein geübter und erfahrener Bodenleger oder Parkettleger wird dann die richtigen Schlüsse hinsichtlich der Beurteilung der Oberfläche ziehen. Aus Erfahrung im iff-Institut für Fußbodenbau weist der Verfasser darauf hin, dass sinnvollerweise die Gitterritzprüfung mit einer sogenannten »Drahtbürstenbehandlung« kombiniert wird.
Auch bei der Drahtbürstenbehandlung kommt es nicht allein auf die Kraft bzw. den Druck an, welcher auf die Drahtbürste ausgeübt wird. Die Drahtbürstenbehandlung soll vielmehr zeigen, ob sich auf der Oberfläche gegebenenfalls lose/labile Zonen befinden, welche entfernt werden müssen, da sie einer späteren dauerhaften und festen Arretierung der nachfolgenden Schichten entgegenstehen (Foto 5).
Häufig kann im Rahmen der Drahtbürstenbehandlung schnell und sicher festgestellt werden, wie intensiv die notwendigen/erforderlichen bzw. gegebenenfalls durchzuführenden Schleifarbeiten zu erfolgen haben und mit welchem Aufwand diesbezüglich zu rechnen ist, da mechanische Untergrundvorbereitungen in aller Regel zu einem Nachtrag als zusätzlich bezahlte Leistung berechtigen (Foto 6).
Abschließend weist der Verfasser darauf hin, dass sogenannte Haftzugprüfungen oder Oberflächenzugprüfungen (siehe Foto 6 Stempel) keine gewerkeübliche Prüfung des Auftragnehmers Bodenbelagsarbeiten bzw. Parkettarbeiten darstellen.
Fazit
Es ist unstrittig, dass vor der Durchführung von Bodenbelags-/Parkettarbeiten eine Prüfung der Oberfläche des Untergrundes erforderlich ist. Die Praxis zeigt, dass eine Beurteilung der Oberfläche von mineralischen Untergründen nicht immer einfach ist, da es in Abhängigkeit des Bindemittels durchaus variierende Oberflächen gibt, welche nicht immer einfach zu beurteilen sind.
Ein Bodenleger bzw. Parkettleger sollte – bei Unsicherheit – eher Bedenken anmelden als blauäugig mit den Untergrundvorbereitungsmaßnahmen zu beginnen.
In der Praxis des iff-Institut für Fußbodenbau zeigt sich auf den Baustellen immer wieder, dass Handwerker zwar grundsätzlich die Gitterritzprüfung kennen, eine korrekte Durchführung jedoch eher selten stattfindet.
Nicht zuletzt im Hinblick einer sinnvollen und notwendigen Zusammenarbeit zwischen der Boden- und Parkettlegerbranche sowie der Estrichlegerbranche ist es sinnvoll und notwendig, dass diese Prüfmaßnahmen und insbesondere die daraus resultierenden Bewertungen korrekt und praxisbezogen durchgeführt werden.
Nur so und insbesondere in Abstimmung zwischen den Branchen ist letztendlich eine sichere und risikoarme Bewertung der Oberfläche möglich.
Torsten Grotjohann

