ZVR: Korrekturen an Gefahrstoffverordnung gefordert
Mit einem Schreiben vom 2. Juli haben der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz (BVRS) sowie die Kreishandwerkerschaft Heilbronn-Öhringen die regionalen Bundestagsabgeordneten über dringenden Handlungsbedarf bei der novellierten Gefahrstoffverordnung informiert.
Sicherstellung des fairen Wettbewerbs
Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Verordnung am 4. Dezem-ber 2024 hätten zahlreiche Mitgliedsbetriebe von zunehmender Rechtsunsicherheit im Umgang mit asbestverdächtigen Bestandsgebäuden berichtet, so der ZVR. Kritisiert werde insbesondere, dass die im sogenannten »Asbestdialog« zunächst vorgesehene Veranlasserpflicht im finalen Verordnungstext gestrichen wurde – obwohl sie in früheren Entwürfen breite fachliche Unterstützung erfahren hatte. In der Praxis führe dies zu einer Schieflage: Betriebe, die auf rechtskonforme und sicherheits-orientierte Verfahren setzen und eine Erkundung möglicher Gefahrenlagen einfordern, würden im Wettbewerb benachteiligt. Den Zuschlag erhielten in der Regel die Anbieter, die auf diese Prüfungen verzichten – mit potenziellen Risiken für die Gesundheit von Beschäftigten und Dritten. »Damit wird die Verantwortung faktisch auf die ausführenden Handwerksbetriebe abgewälzt, obwohl diese weder über die fachlichen noch wirtschaftlichen Möglichkeiten verfügen, um eine sachgerechte Bewertung des Bestands vorzunehmen«, heißt es in dem Schreiben. Die Unterzeichner fordern daher die Wiedereinführung einer klar geregelten Veranlasserpflicht bei künftigen Novellierungen der Verordnung. Nur so könne ein fairer Wettbewerb sichergestellt und die Sicherheit auf Baustellen dauerhaft gewährleistet werden.

