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GD Holz begrüßt Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung
24.03.2013
Am 3. März 2013 war der Stichtag für das Inkrafttreten der EU-Holzhandelsverordnung: Von nun an sind alle Holzprodukte, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, einer Sorgfaltspflicht unterworfen. Diese Sorgfaltspflicht gilt denjenigen, die die Ware erstmalig in den Verkehr bringen.
Der Fachbereich Außenhandel des GD Holz, in dem mehr als 130 Importeure vertreten sind, hat sich bereits im Vorfeld sehr intensiv mit den Regelungen der Verordnung wie auch dem Holzhandelssicherungsgesetz befasst. Der Aufbau eines Netzwerkes mit allen Beteiligten aus den zuständigen Behörden, Verbänden und Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene hat dafür gesorgt, dass die Vorbereitungsphase intensiv genutzt worden ist. So hat der europäische Holzhandelsverband…
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