29.08.2019 | Wand / Fassade
A.S. Création: Rechtsbeschwerde nicht zugelassen
Die beim Bundesgerichtshof eingereichte Rechtsbeschwerde gegen das vom Oberlandesgericht Düsseldorf erlassen Urteil vom 12. Oktober 2017 im Kartellverfahren, wurde nicht zugelassen. Damit ist das oben genannte Urteil rechtskräftig. Die Bußgelder für die A.S. Création sowie für die betroffenen Personen wurde auf insgesamt 13,9 Mio. Euro festgesetzt.
Nach Angaben des Unternehmens hat der jetzige Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegten Bußgelder bereits mit dem Konzernabschluss 2017 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden waren.
Von den festgelegten Bußgeldern wurden bisher 2,0 Mio. Euro gezahlt, so dass aus dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. Euro resultiert.
Die Konzernbilanz von A.S. Création weist per 30. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 22,6 Mio. Euro aus. Für den möglichen und durch die jetzige BGH-Entscheidung eintretenden Mittelabfluss wurde somit ausreichend Vorsorge getroffen.