»ESUG«, die Sanierungskultur der zweiten Chance.
Krisensituationen sind Ausnahmesituationen. Im Besonderen dann, wenn Zahlungsunfähigkeit und damit konkret die Gefahr der Insolvenz droht. Gefragt ist dann schnelles und entschlossenes Handeln. Immer noch relativ unbekannt ist eine Handlungsoption, die das »ESUG« (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) seit 2012 bietet: Mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, eine Sanierung unter Insolvenzschutz anzugehen. Ohne dass es dabei zum Kontrollverlust kommt und ohne dass der Gesellschafter sein Unternehmen verliert. Es geht dann nicht nur darum, die operative Sanierung voranzutreiben, sondern gleichzeitig die Passivseite der Bilanz zu optimieren, um genügend…