Kann der Auftragnehmer von einem Verbraucher eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB anfordern? Wie sagt der Jurist so schön: »Es kommt darauf an!«
Das Verhältnis Verbraucher zur Bauhandwerkersicherung ist ein sehr interessantes Thema, das ein Handwerker unbedingt im Blick haben sollte. Gemäß § 650f Abs. 6 BGB kann von einem Verbraucher, wenn es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u BGB handelt, keine Bauhandwerkersicherung gefordert werden. Bei dem Gesetz geht es um das Ausschlussprinzip. In diesen Fällen ist eine Anforderung einer Sicherheitsleistung durch den Auftragnehmer nicht möglich.
Nochmals kurz zum Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung. Der Gesetzgeber hat einen gesetzlichen Anspruch des Auftragnehmers dahin…
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§ 650f BGB und der Verbraucherschutz
27.07.2022
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