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Abfindung und Arbeitslosengeld

01.05.2016

Werden Zahlungsansprüche aus ehemaligem Arbeitsverhältnis bei einer Erwerbslosigkeit auf das Arbeitslosengeld ­angerechnet?

Findet der Arbeitnehmer nach ­Beendigung eines Arbeitsver­hältnis­ses nicht unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung, wird er im Regelfall Arbeitslosengeld beziehen. Stehen ihm aus dem beendeten Arbeitsverhältnis noch Zahlungsan­sprü­che gegen den ehemaligen Arbeit­geber zu, taucht die Frage auf, ob diese auf das Arbeitslosengeld anzurechnen sind.

Insbesondere ist dies die Sorge des ­Arbeitnehmers, der in einer arbeits­gerichtlichen Auseinandersetzung eine Abfindung erstritten hat. Grundsätzlich wird eine solche Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Der Arbeitnehmer kann die Abfindung und das Arbeitslosengeld für sich beanspruchen.

Um…

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