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Abwicklung des ge­kündigten Bauvertrags

14.06.2024

Eine Kündigung ist für viele Auftragnehmer als auch für Auftraggeber eine Stresssituation, bei der viel falsch gemacht wird. Zunächst einmal ist ganz entscheidend, dass richtig gekündigt wird. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Vertragsverhältnis für die Zukunft beendet.
Seit der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 ist eine Kündigung nur noch in Schriftform zulässig. Das ist in § 650h BGB bzw. § 8 Abs. 6 VOB/B geregelt. Bereits hier werden eklatante Fehler gemacht. Schriftform heißt, dass dem Vertragspartner, dem gekündigt werden soll, das Original mit der Namensunterschrift zugeht. Dies ist ganz entscheidend. Deshalb kann ein solches Dokument nur per Bote oder per Post übersandt werden. Andere, insbesondere moderne…

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