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Achtung! – Aufgepasst bei vertraglichen Leistungsänderungen

25.09.2019

Dieser Beitrag befasst sich zum einen mit der Nachtragsbeauftragung und zum anderen mit der Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen.

Immer wieder geht es in der Rechtsprechung um Nachtragsansprüche des Auftragnehmers oder der Abwehr von Mängelansprüchen gegenüber dem Auftraggeber. Hier lassen sich wieder interessante Fälle finden, die nachfolgend besprochen werden.
Der 1. Fall betrifft die Nachtragsbeauftragung, der vor dem OLG Dresden im Jahr 2018 anhängig war. Dort ging es darum, dass ein Generalunternehmer mit seinem Nachunternehmer über Änderungen der vertraglichen Leistungen während der Ausführungsphase streitet. Hier sollte ein Nachunternehmer immer größte Sorgfalt walten lassen, da Änderungen des vertraglichen Leistungssolls in der Ausführungsphase unbedingt schriftlich…

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