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Achtung Bau­besprechungsprotokoll

04.02.2014

Irritationen über die rechtlichen Folgen

Die rechtlichen Wirkungen des Baubesprechungsprotokolls: es bietet sich an, an Beispielsfällen diese näher zu konkretisieren. Dieser Fachbeitrag dient dazu, mit deutlichem Fingerzeig auf den sehr sorgfältigen Umgang mit Baubesprechungsprotokollen hinzuweisen. Baubesprechungsprotokolle dürfen nicht einfach nur abgeheftet werden, sondern sind unbedingt zu lesen und notfalls zu widersprechen. Von nun ab sollten Boden­leger Bau­besprechungsprotokolle als Vertragsunterlagen behandeln. Die Tendenz der Rechtsprechung geht eindeutig in diese Richtung. Zunächst soll das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18. September 2012 dargestellt werden, was der BGH aufgrund der ­Zurückweisung der Nichtzulassungs­beschwerde mit Beschluss vom 11. Oktober 2013…

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