Irritationen über die rechtlichen Folgen
Die rechtlichen Wirkungen des Baubesprechungsprotokolls: es bietet sich an, an Beispielsfällen diese näher zu konkretisieren. Dieser Fachbeitrag dient dazu, mit deutlichem Fingerzeig auf den sehr sorgfältigen Umgang mit Baubesprechungsprotokollen hinzuweisen. Baubesprechungsprotokolle dürfen nicht einfach nur abgeheftet werden, sondern sind unbedingt zu lesen und notfalls zu widersprechen. Von nun ab sollten Bodenleger Baubesprechungsprotokolle als Vertragsunterlagen behandeln. Die Tendenz der Rechtsprechung geht eindeutig in diese Richtung. Zunächst soll das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 18. September 2012 dargestellt werden, was der BGH aufgrund der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 11. Oktober 2013…