Die Mängelhaftung ist immer wieder ein interessantes Thema und soll in diesem Fachbeitrag näher beleuchtet werden.
In Sachen Mängelhaftung gibt es einen interessanten Fall, der vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 26. April 2016 entschieden wurde. Hier ging es darum, dass der Auftraggeber vom beklagten Auftragnehmer Schadensersatz wegen heruntergefallener Deckenplatten in einer Produktionshalle verlangte. Die VOB Teil B war Grundlage zwischen den Parteien. Die Ausführung erfolgte im Jahr 2001. Die Abnahme erfolgte ebenfalls in diesem Jahr. In den Jahren 2003, 2005 und 2007 kam es zu einzelnen Deckenplattenablösungen. Der Auftragnehmer besserte dies nach. Im Jahr 2011, also zehn Jahre nach der Abnahme, löste sich ein größerer Teil der Abhangdecke und fiel herunter. Der gerichtlich…