Ob und in welchem Maße Prämien rechtlich zulässig sind, ist Thema des Artikels.
Ohne Arbeit kein Lohn. Dieser schlichte Grundsatz erfährt bekanntermaßen zahlreiche Ausnahmen. So erhält der Arbeitnehmer insbesondere Lohnfortzahlung auch bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit. Kann der Arbeitgeber mit entsprechenden Prämien als Lockmittel solche Fälle der bezahlten Abwesenheit des Arbeitnehmers reduzieren?
Rechtlich unzulässig wäre es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen gesetzlichen Urlaub abkauft. Also eine Prämie auslobt, die diejenigen belohnt, die den Urlaub nicht antreten. Selbst wenn der Arbeitnehmer zustimmt, den Urlaub nicht zu nehmen und im Gegenzug der Arbeitgeber eine Prämie, etwa einen höheren Stundenlohn, zahlt, verliert der Arbeitnehmer seinen…