Die beim Bundesgerichtshof eingereichte Rechtsbeschwerde gegen das vom Oberlandesgericht Düsseldorf erlassene Urteil vom 12. Oktober 2017 im Kartellverfahren wurde nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Bußgelder für die A.S. Création sowie für die betroffenen Personen wurden auf insgesamt 13,9 Mio. Euro festgesetzt.
Nach Angaben des Unternehmens hat der jetzige Beschluss des Bundesgerichtshofs keinen Einfluss auf die Ertragslage von A.S. Création, da die vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegten Bußgelder bereits im Konzernabschluss 2017 in voller Höhe als Aufwand berücksichtigt worden waren. Die Konzernbilanz von A.S. Création weist per 30. Juni 2019 liquide Mittel in Höhe von 22,6 Mio. Euro aus. Für den möglichen und durch die jetzige BGH-Entscheidung…
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A.S. Création: Rechtsbeschwerde nicht zugelassen
25.09.2019
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