Schadensfall einer Designbelagsverlegung auf keramischen Fliesen.
In einem Modesalon sollten Designbeläge auf keramische Fliesen nach entsprechenden Unterbodenvorbereitungsarbeiten verlegt werden. Dem Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten war bekannt, dass in diesem Erdgeschossbereich nur teilweise eine Unterkellerung vorliegt bzw. gegeben ist (also erdreichangrenzend). Anlässlich der gerichtlichen Beweissicherung wurde zu Protokoll gegeben, dass der Auftragnehmer im Rahmen der Unterbodenvorbereitungsarbeiten eine Dispersionshaftbrücke eingesetzt hat und anschließend die Spachtelung/Egalisierung des Untergrundes erfolgte. Die Klebung der Designbelagselemente erfolgte ebenfalls mit einem Dispersionsklebstoff. Der Auftragnehmer hat zu Protokoll gegeben, dass der Untergrund…