In meiner Anwaltspraxis häufen sich die Fälle, dass Auftragnehmer Leistungen insbesondere im Stundenlohn ausführen, ohne eine Stundenlohnvereinbarung getroffen zu haben.
Auftragslos, also ohne Vertrag erbrachte Leistungen sind immer risikoreich. Das sollte sich der Bodenleger immer vor Augen führen. Es ist wirklich nicht angezeigt, sich selbst in Gefahr zu begeben und Leistungen ohne Vergütung zu erbringen. Daher mein Appell an alle Bodenleger: Schützt euch! Dies geht nur durch schriftliche Vereinbarungen.
Jetzt wird dagegen wieder ins Feld geführt, dass man solche zusätzlichen Leistungen nicht immer schriftlich schließen kann, insbesondere bei hohem Termindruck. Das Gegenteil ist der Fall. Diesen Termindruck muss man als Bodenleger nutzen. Denn zu diesem Zeitpunkt ist der…
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22.11.2019
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