Die Rechtsprechung hält auch diesen Monat baupraktische Entscheidungen bereit, die lesenswert sind.
Die Schwarzarbeit beschäftigt die Gerichte immer wieder. Hier handelt es sich um einen sehr interessanten Fall, da einerseits ein Teil der Leistung in Rechnung gestellt wurde und der Auftragnehmer einen anderen Teil schwarz bekommen hat. Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 7. Juni 2016 entschieden, dass ein Fall der Schwarzarbeit vorliegt und deshalb der Werkvertrag insgesamt nichtig ist. Der Auftragnehmer verklagt den Bauherrn auf 40 000 Euro, jedoch ohne Erfolg. Zunächst war vor Beginn der Arbeiten alles Friede, Freude, Eierkuchen. Der Bauherr zahlt dem Auftragnehmer auch 15 000 Euro bar auf die Hand. Im Laufe der Bauphase gerät man miteinander in Streit. Nach Fertigstellung der…