Gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) müssen Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind, eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies gilt auch für Fugendichtstoffe, deren Anwendung in den Geltungsbereich der EN 15 651 fällt. Über die wichtigsten Details dieser CE-Kennzeichnung hat die Deutsche Bauchemie für Anwender und Verarbeiter von Baudichtstoffen eine kompakte Kundeninformation vorgelegt.
Die Informationsschrift erläutert zunächst die Gründe für die CE-Kennzeichnung von Fugendichtstoffen nach EN 15 651, die ab dem 1. Juli 2014 verpflichtend ist. Dann folgt eine tabellarische Übersicht der von der CE-Kennzeichnungspflicht erfassten Baudichtstoffe – ausschlaggebend ist dabei der jeweilige Verwendungszweck innerhalb der EN 15 651.
Grafisch anschaulich…