Struktur und Gefahrenpotenziale der Auftraggeber-Insolvenz.
Die Bauinsolvenz des Auftraggebers (AG) führt in der Baupraxis immer wieder zu Verwirrungen des Auftragnehmers (AN). Eine Insolvenz des AG hat schwerwiegende Konsequenzen. Dies liegt an der Rechtsnatur des Werkvertrages, welcher zu einer faktischen Vorleistungspflicht führt. Deshalb bestehen in der Regel in Insolvenzen erhebliche Zahlungsrückstände. Es stellt sich die Frage, wie der AN dieses Vorleistungsrisiko absichern kann. Der AN muss darauf bedacht sein, eine Zahlungsbürgschaft der Ansprüche durch vertraglich vereinbarte oder auf Grundlage von § 648 a BGB gestellte Sicherheiten zu erlangen oder wenigstens den Werklohnanspruch gegen den AG im Insolvenzfalle durch eine Warenkreditversicherung zu versichern. Dies…