Es gibt viele positive Rechtsprechungen für Handwerker. Dafür muss man im Vorfeld vieles richtig machen, dann kommt man auch zu seinem Recht.
Der erste Fall wurde vom OLG Celle entschieden. Hier ging es um eine Photovoltaikanlage. Auftraggeber und Auftragnehmer schließen per Handschlag einen Vertrag. Daraufhin schickt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Der Auftraggeber widerspricht der Auftragsbestätigung und teilt mit, dass diese nicht den getroffenen Absprachen entspricht. Außerdem teilt der Auftraggeber mit, dass seine Bank einer Finanzierung negativ gegenübersteht.
Der Auftragnehmer geht hin und setzt dem Auftraggeber eine Frist, eine schriftliche Zusage abzugeben. Der Auftraggeber teilt ohne auf die Fristsetzung einzugehen mit, dass das Projekt…