Häufig kommt es vor, dass es zur Eskalation auf der Baustelle kommt. Gern wird dann durch den Auftraggeber ein Baustellenverbot ausgesprochen. Der Auftraggeber will dann keine Gespräche mehr führen und verweist den Auftragnehmer von der Baustelle.
Jetzt sollte der Auftragnehmer seine Rechte kennen. Es stellt sich nämlich hier die Frage, wie ein solches Baustellenverbot rechtlich einzuordnen ist.
Meist ist es so, dass entweder der Schlüssel zur Baustellentür zurückverlangt wird oder ein Schlösseraustausch durch den Auftraggeber erfolgt. Aber stellt solch eine Handlung durch den Auftraggeber eine Kündigung dar?
Für Altverträge vor dem 1. Januar 2018 gibt es eine Entscheidung des OLG -Koblenz vom 2. November 2017, die besagt, dass allein in dem Austausch der Schlösser am Bauobjekt…
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Baustellenverbot im Baurecht
15.12.2021
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