Martin Gies, Disbon-Technik, erklärt, was bei rutschhemmenden Bodenbeschichtungen zu beachten ist.
Malermeister Müller beschichtet einen Eingangsbereich in einem mehrgeschossigen Gebäude. Nach einem Jahr stürzt ein Besucher und bricht sich den Arm. Der Eigentümer bemängelt den Boden, weil dieser aus seiner Sicht zu glatt ist. Er verlangt eine kostenlose Nachbesserung des scheinbar zu glatten Bodens, der Geschädigte fordert Schmerzensgeld.
Der Handwerker beruft sich darauf, dass der Boden so beschichtet wurde, wie es vom Bauherrn beauftragt war und es im Prospekt des Materialherstellers beschrieben ist. Der Boden erfüllt demnach die Rutschklasse R10.
Hat der Handwerker etwas falsch gemacht? Was hätte er beachten müssen? Wer ist schuld? Juristisch ist die Frage nicht einfach zu…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Noch kein Kunde? Jetzt registrierenBeschichtungen mit rutschhemmenden Oberflächen
24.02.2020
Testen Sie 3 Monate kostenlos und unverbindlich die Fachzeitschrift OBJEKT.
Wir bereiten Ihren Bericht vor, bitte warten Sie.....
Es gab ein Problem bei der Erstellung Ihres Berichts, bitte versuchen Sie es erneut.