Wann kann der Auftragnehmer Beschleunigungskosten verlangen?
Beschleunigungskosten nimmt jeder Auftragnehmer (AN) gern entgegen. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen vorliegen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der AN auf diesen Kosten sitzen bleibt. Es stellt sich die Frage, wie der AN sicher Beschleunigungskosten nach Hause fährt. Anhand von zwei Fällen soll aufgezeigt werden, wie der AN es gerade nicht machen sollte. Danach wird dargestellt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um Beschleunigungskosten rechtssicher geltend zu machen.
Dem ersten Fall liegt eine Entscheidung des OLG Hamm mit Urteil vom 19. Juni 2012 zugrunde, in dem es um den Umbau eines Hauptbahnhofs ging. Der AN hat für dieses Bauvorhaben Trockenbauarbeiten ausgeführt. Es ist zu erheblichen…