Nur mit der richtigen Beweisführung gewinnt man!
Das gilt sowohl außergerichtlich bei Verhandlungen mit der Gegenseite als auch vor Gericht. In der Baupraxis wird dem viel zu wenig Beachtung geschenkt. Hier gibt es dann oftmals lange Gesichter, wenn man nicht mit dem gewünschten Ergebnis aus der Verhandlung kommt. Deshalb muss man als Auftragnehmer den Grundsatz beachten, dass man bei Durchsetzung einer Forderung diese auch beweisen muss. Will man als Auftragnehmer Stundenlohnarbeiten bezahlt haben, dann muss man auch die entsprechenden Voraussetzungen dafür belegen: dem Grunde nach eine Stundenlohnvereinbarung und der Höhe nach den Stundenaufwand nachweisen.
Also gilt: Wer was will, muss es darlegen und beweisen! Wer das nicht kann, verliert Geld. Deshalb ist es wichtig, ab…
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Noch kein Kunde? Jetzt registrierenBeweisführung im Baurecht
20.02.2024
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